Hauptinhalte
Klausurenkurs
Allgemeine Hinweise
Das Angebot eines Klausurenkurses bietet den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Saarland die Möglichkeit, zusätzlich zu den 22 Pflichtklausuren während des Referendariats weitere Klausuren zu schreiben und dadurch das erlernte Wissen unter Examensbedingungen umzusetzen. Im Rahmen der Besprechung der Klausuren ist neben der Darstellung der konkreten Lösung Raum zur Behandlung genereller klausurtaktischer Fragen sowie der Erörterung konkreter, vom Verfasser der Klausur gewählter Lösungsstrategien.
Art der Klausuren
Es werden ausschließlich original Examensklausuren, die Gegenstand der zweiten juristischen Staatsprüfung im Saarland waren, gestellt. Dabei werden Klausuren aus allen Fachgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) ausgegeben.
Zeitlicher Ablauf
Es wird jeden Monat eine Klausur angeboten.
Am ersten Freitag des Monats wird die Klausur zur Anfertigung ausgegeben. Es stehen wie im Examen fünf Zeitstunden zur Verfügung. Am letzten Freitag des gleichen Monats wird die Klausur besprochen. Dieser Rhythmus wiederholt sich.
Zeiten:
Anfertigen der Klausur: 13.00 Uhr s.t. bis 18.00 Uhr s.t.
Besprechung der Klausur: 13.00 Uhr s.t. bis 14.30 Uhr s.t.
Die genauen Termine, etwaige Abweichungen von der vorgenannten zeitlichen Abfolge sowie der Veranstaltungsort werden auf der Homepage des Saarländischen Oberlandesgerichts rechtzeitig bekannt gegeben.
Korrektur der Klausuren
Diese wird in die eigenverantwortliche Betreuung der Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Saarlandes gelegt. Zur Korrektur stehen erfahrene Ausbilder zur Verfügung. Mit diesen wird vor der Besprechung der Klausur stets Rücksprache gehalten, so dass auf spezifisch aufgetretene Probleme eingegangen werden kann.
Ist eine Korrektur gewünscht, gibt die Referendarin/der Referendar ihre/seine geschriebene Klausur der aufsichtsführenden Person mit, welche die Klausur weiterleitet. Die Interessenvertretung sorgt für eine zeitnahe und zielgerichtete Korrektur. Hierfür wird die Interessenvertretung einen Unkostenbeitrag von zwölf Euro erheben, der an die Korrektoren weitergeleitet wird. Dieser Betrag ist direkt bei der aufsichtsführenden Person in bar abzugeben oder in einem Umschlag an die Klausur bei der Abgabe anzuheften.
Teilnahme
Die Teilnahme am Klausurenkurs ist freiwillig. Wenn Sie die Klausur mitschreiben wollen, melden Sie sich bitte zur besseren Planung per Email über den untenstehende Link ( klausurenkurssl@gmail.com ) an. Eine Anmeldung zur Besprechung ist nicht erforderlich.
Nächste Termine:
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- Besprechung der 130. KE (Strafrecht) am Donnerstag, den 27.04.2023, ab 13.00 Uhr, via Cisco Webex durch StA Hammer (der bislang angekündigte Termin vom 30.03.2023 muss wegen Krankheit leider verschoben werden!)
- Besprechung der 131. KE (Zivilrecht) am Montag, den 17.04.2023, ab 13.00 Uhr, via Cisco Webex durch RiAG Mahut
- Anfertigung der 132. KE (Zivilrecht) am Freitag, den 14.04.2023, ab 13.00 Uhr nach dem allseits bekannten Modus in Heimarbeit
- Für die Teilnahme an der Klausur KE 132 ist eine Anmeldung unter der Adresse klausurenkurssl@gmail.com erforderlich (Anmeldeschluss am Vortag, Dienstschluss).
- Eine Anmeldung zur Besprechung der KE 130 und KE 131 ist nur erforderlich, sofern Sie sich nicht bereits für diese Klausur angemeldet haben (Anmeldeschluss am Vortag, Dienstschluss). Bereits angemeldete Teilnehmer erhalten automatisch eine Einladung zu der Klausurbesprechung.
- Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung freundlicherweise bereits im Betreff Ihrer Mail den bzw. die gewünschten Termine an. Dies erleichtert die Zuordnung sehr.