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Wegweiser
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.30-15.30 Uhr
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen, bei denen die Rechtsmittelfrist abläuft, werden auch mittwochs von 13.30-15.30 Uhr und freitags von 13.30-15.00 Uhr entgegengenommen.
Außerhalb dieser Zeiten können Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen natürlich weiterhin fristwahrend schriftlich eingereicht bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden!
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht verfügen über einen barrierefreien Zugang, barrierefrei erreichbare Sitzungssäle sowie weitere barrierefreie Einrichtungen.