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Sozialgerichtsbarkeit im Saarland
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der saarländischen Sozialgerichtsbarkeit
Die saarländische Sozialgerichtsbarkeit besteht aus dem Sozialgericht für das Saarland (1. Instanz) und dem Landessozialgericht für das Saarland (2. Instanz).
Land Saarland
Sozialgerichtsbarkeit für das Saarland
- E-Mail: poststelle@lsg.justiz.saarland.de
- Tel: +49 681 501 - 05
- Fax: +49 681 501 - 2500
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Behördenleitungen
Steffen Dick
Präsident des Landessozialgerichts für das Saarland
- E-Mail: poststelle@lsg.justiz.saarland.de
- Tel: +49 681 501 - 05
- Fax: +49 681 501 - 2500
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Dr. Raphael Klein
Präsident des Sozialgerichts für das Saarland
- E-Mail: poststelle@sg.justiz.saarland.de
- Tel: +49 681 501 - 05
- Fax: +49 681 501 - 2500
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Mund-Nasenschutz-Pflicht im Gebäude der saarl. Sozialgerichtsbarkeit!
Wegen der Corona-Pandemie gilt ab sofort für alle Besucherinnen und Besucher (einschließlich Prozessbevollmächtigten und Behördenvertretern) die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2- Masken oder vergleichbare Masken bzw. sog. OP-Masken) zu tragen!
Telefonische Erreichbarkeit:
Wegen der Corona-Pandemie ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt!
Montag - Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Sprechzeiten:
Wegen der Corona-Pandemie werden auch die Sprechzeiten verkürzt!
Montag - Freitag: 10.00-12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen natürlich weiterhin fristwahrend schriftlich eingereicht bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden!
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht verfügen über einen barrierefreien Zugang, barrierefrei erreichbare Sitzungssäle sowie weitere barrierefrei Einrichtungen.