| Sozialgerichtsbarkeit im Saarland | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Aufgaben

Kaum eine Gerichtsbarkeit ist in den letzten Jahren durch gesetzliche Neuregelungen so in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wie die Sozialgerichtsbarkeit. Fortlaufende Gesetzesänderungen auf den Gebieten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie der Arbeitsförderung (einschließlich der Arbeitslosenversicherung), insbesondere aber die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) haben nahezu alle Bevölkerungskreise betroffen und sie in ständig steigendem Maße zur Inanspruchnahme der Sozialgerichte veranlasst.

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sowie dem sozialen Entschädigungsrecht (z.B. bei Wehr- und Zivildienstbeschädigungen sowie bei Schwerbehinderung); sie entscheiden auch in Angelegenheiten des Vertragsarztrechts sowie öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten, für die durch das Gesetz der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet wird, wie z.B. der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe.

Das Sozialrecht stellt an die richterliche Tätigkeit höchste Ansprüche. Die sozialrechtlichen Regelungen sind sehr facettenreich und decken weite Lebensbereiche ab. Zudem zeichnet sich das Sozialrecht durch eine ausgeprägte Schnelllebigkeit aus. Die ständigen Novellierungen von Sozialgesetzen, machen es auch Experten schwer, den Überblick zu behalten. Besonders schwer ist dies für den rechtlich ungeschulten Bürger, der die Bescheide der Sozialversicherungsträger, oft nicht nachvollziehen kann. Hervorzuheben ist auch, dass die Sozialgerichtsbarkeit oft für den Rechtssuchenden von existentieller Bedeutung ist und die gerichtlichen Entscheidungen für die Versicherungsträger – über den konkret entschiedenen Fall hinaus – enorme finanzielle Auswirkungen haben kann. Vor diesem Hintergrund sind ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen in soziale und rechtliche Zusammenhänge und auch andere Elemente richterlicher Verantwortlichkeit wie Sicherheit und Klarheit in der Entscheidung, besonders gefordert.

Die Bedeutung der Sozialgerichte wird besonders dadurch betont, dass über 90 % der Bevölkerung in die Sozialversicherungen einbezogen und damit zu dem potentiellen Kreis der Rechtssuchenden gehört.

Trotz allem wirkt die Sozialgerichtsbarkeit eher im Stillen, sie hat nichts Spektakuläres. Oberstes Ziel der Sozialgerichte ist es, die Verfahren der Rechtssuchenden in möglichst kurzer Zeit abzuwickeln. In keinem anderen Rechtsgebiet ist eine schnelle Klärung der Rechtsfragen so erforderlich, wie im Sozialrecht.