Pressemitteilung 5/2025
Klageverfahren wegen Stadtratswahl Saarlouis: Rechtsmittel bei OVG eingegangen
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 27. März 2025[1] der Klage eines Mitglieds des Stadtrates der Kreisstadt Saarlouis gegen die aufgrund einer Wahlanfechtung erfolgte Berichtigung und Neufeststellung des Ergebnisses der Stadtratswahl für die Kreisstadt Saarlouis vom 9. Juni 2024 durch das beklagte Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsicht – stattgegeben.[2] Gegen dieses Urteil ist nunmehr bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ein Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung eingegangen.[3]
Eine Begründung des Zulassungsantrags liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung über den Antrag ist noch nicht absehbar.
Verantwortlich: Stephan Körner
[1] Az. 3 K 1380/24
[2] siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31.03.2025
(https://www.saarland.de/vg/DE/institution/aktuelle-meldungen/2_pressemitteilungen/2025-03-31m)
[3] Az. 2 A 73/25
Medienansprechpartner
David Haus
Richter am OVG
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis