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Pressemitteilung 1/2025

OVG terminiert verbliebene Grubenwasser-Verfahren

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis verhandelt am 19. März 2025 (ab 10.00 Uhr) mehrere Verfahren, die sich gegen einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss richten. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberbergamt des Saarlandes den „Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grundwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf der RAG Aktiengesellschaft“ genehmigt.

Terminiert sind die Verfahren der Stadt Lebach (2 C 148/24) sowie der Gemeinden Saarwellingen (2 C 151/24) und Nalbach (2 C 152/24) nebst ihrer jeweilig beteiligten Stadt- bzw. Wasserwerke bzw. Zweckverbände. Es handelt sich dabei um die nach früheren Entscheidungen bzw. Rücknahmen oder Vergleichen noch verbliebenen anhängigen Klagen gegen den genannten Planfeststellungsbeschluss.

Medienansprechpartner

Stephan Körner
Richter am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis