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Pressemitteilung 2/23

Normenkontrollantrag gegen Erweiterung Fußgängerzone St. Johanner Markt

Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis ist ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt in der Landeshauptstadt Saarbrücken eingegangen (Aktenzeichen 2 C 33/23).

Die Antragstellerin macht geltend, sie sei Anwohnerin des Erweiterungsgebiets und schwerbehindert (mit einem Grad der Behinderung von 90 %). Daher sei sie darauf angewiesen, dass An- und Abfahrten von Taxis und Freunden problemlos möglich seien. Eine befristete Sonderzufahrtserlaubnis zugunsten Dritter genüge nicht, es bedürfe einer Regelung im Bebauungsplan selbst.

Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.

Medienansprechpartner

Stephan Körner
Richter am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis