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Pressemitteilung 26/21
Beschwerdeverfahren gegen Wohnbauprojekt auf dem Saarbrücker Schenkelberg eingegangen
Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am 12.11.2021 eine Beschwerde gegen eine zurückweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 28.10.2021 - 5 L 1081/21 -) eingegangen, mit der der in Saarbrücken-St. Arnual auf dem Schenkelberg wohnhafte Antragsteller sich gegen den Aushub einer Baugrube für ein größeres Wohnbauvorhaben auf seinem Nachbargrundstück wendet. Die Beigeladene plant auf dem Nachbargrundstück, dem rund 6.000 m² großen Gelände des ehemaligen DRK-Krankenhauses in Saarbrücken, die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus sechs Wohnblöcken mit insgesamt 76 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 80 Stellplätzen sowie 7 Außenstellplätzen.
Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 B 264/21 geführt.
Medienansprechpartner
Stephan Körner
Richter am OVG
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