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Pressemitteilung 15/20
Oberverwaltungsgericht weist Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan in Saarbrücken-Dudweiler zurück
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. Oktober 2020 ergangenem Urteil den Normenkontrollantrag der Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zwischen Beethovenstraße und Straße In der Mückendell, Teil A“ zurückgewiesen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss, Studentenwohnungen in den Obergeschossen und zugehörigen Stellplätzen im Saarbrücker Stadtteil Dudweiler geschaffen werden (Az.: 2 C 300/19).
Die Antragstellerin hat unter anderem geltend gemacht, die Mieter ihres Anwesens würden künftig infolge der zu erwartenden Verkehrszunahme durch Lärm, Abgase und Feinstaub in unzumutbarem Ausmaß beeinträchtigt. Das Oberverwaltungsgericht ist diesem und ihrem weiteren Einwand, das Verkehrsgutachten und das Lärmschutzgutachten seien unzureichend und könnten nicht als Grundlage der Abwägung dienen, nicht gefolgt. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken habe die prognostizierte Lärmentwicklung aufgrund des Vorhabens sowie den Zusatzverkehr aufgrund des geplanten Lebensmittelmarkts und des Studentenwohnheims bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt. Um den Gefahren für den Fußgängerverkehr über die viel befahrene Beethovenstraße entgegenzuwirken, sei nach den Abwägungsunterlagen mittlerweile sogar eine Mittelinsel mit Lichtsignalanlage für Fußgänger vorgesehen. Ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Mangel liege nicht vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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