Rechtlicher Rahmen
Energiewirtschaftsgesetz
Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die mit dem Gesetz vorgesehene Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Mit dem EnWG und den darauf fußenden konkretisierenden Rechtsverordnungen werden verbindliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Regulierung gemacht.
Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) regeln die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen. Sie sind auch Grundlage für die Ermittlung des Ausgangsniveaus bei der Bestimmung von Erlösobergrenzen nach der Anreizregulierungsverordnung.
Anreizregulierungsverordnung
Die Regulierung der Strom- und Gasnetze ist zum 1. Januar 2009 in eine neue Phase eingetreten. Die bisherige kostenbasierte Regulierung ist durch die Anreizregulierung ersetzt worden. Mit der Anreizregulierung werden Kosten und Erlöse entkoppelt. Von der Regulierungsbehörde werden danach nur noch Obergrenzen für die Erlöse vorgegeben, auf deren Basis seitens der Netzbetreiber die Netzentgelte (nach den Vorgaben der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung) berechnet werden. Hierdurch werden systematisch Anreize für eine effiziente Betriebsführung und zur Kostensenkung gesetzt.
Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre.
Regulierungsperiode Strom
- Regulierungsperiode: 2009 bis 2013
- Regulierungsperiode: 2014 bis 2018
- Regulierungsperiode: 2019 bis 2023
- Regulierungsperiode: 2024 bis 2028
Regulierungsperiode Gas
- Regulierungsperiode: 2009 bis 2012
- Regulierungsperiode: 2013 bis 2017
- Regulierungsperiode: 2018 bis 2022
- Regulierungsperiode: 2023 bis 2027
Die Anreizregulierungsverordnung regelt die Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen.