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Förderprogramm Inwertsetzung kultureller Leuchttürme
Jetzt für 3. Förderperiode bewerben!
Das Förderprogramm zur Inwertsetzung kultureller Leuchttürme geht in die nächste Runde. Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.
Mit dem Programm sollen Events und kulturelle Highlights unterstützt werden, die eine überregionale Strahlkraft für das Saarland als Tourismusstandort entfalten und damit Wirtschaftswachstum in die Region bringen. Es bietet Antragstellern die Möglichkeit der gezielten Förderung von bedeutsamen kulturellen Veranstaltungen und Vorhaben im Saarland.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der "kulturellen Leuchttürme", eine Verbesserung der Standortqualität und Attraktivität des Saarlandes als Ort des Lebens und Arbeitens.
Durch die Schaffung eines attraktiven, erlebnisorientierten und zeitgemäßen Angebotes soll eine grundsätzlich größere Auslastung des kulturellen Angebotes, auch durch Zuwachs an überregionalen Gästen, erreicht werden.
Die Bewerbungsphase für die dritte Förderperiode (Umsetzungszeitraum im Jahr 2025) läuft vom 01.11.2023 und endet am 31.01.2024.
Das Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite unter "Publikationen.
Fragen und Antworten
Wer ist antragsberechtigt?
Als Zuwendungsempfänger können sowohl Gemeinden und Gemeindeverbände als auch natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Die zu fördernde Maßnahme soll mit dem übergeordneten Handlungsfeld „Inwertsetzung kultureller Leuchtturmstandorte“ aus der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere alle Ausgaben, die für die kulturellen Leuchttürme erforderlich und angemessen sind, wie z. B.:
- Planungskosten.
- Künstlerhonorare.
- Honorarnebenkosten wie z. B. Reisekosten, Übernachtungskosten.
- Mietkosten für Technik (z. B. Beamer, Licht- und Tontechnik).
- Mietkosten für Spielorte, z.B. Saalmiete.
- Mietkosten für Instrumente, z. B. Flügel.
- Kosten für Leihgaben.
- kleine bauliche Maßnahmen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (z. B. Bühnenbau oder FoH-Platz).
- Layout- und Druckkosten für Werbung, Eintrittskarten, Programmhefte etc.
- Sonstige Marketing –und Werbungskosten (z. B. Kosten für Online-Werbung).
- Kosten für die Erstellung von zeitgemäßem und passgenauem Content (z.B. Erstellung und Produktion von Text-, Bild- und Bewegtbild, Imagefilmen etc.).
- Personalkosten, wenn sie ausschließlich für das Vorhaben entstehen und klar definiert und abgegrenzt sind z. B. Honorarkosten. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
- Kosten für die digitale Inszenierung und zeitgemäße Vermittlung (z. B. kontaktarme Gästeservices).
- Materialkosten etc.
Wie hoch ist die Zuwendung?
- Die Zuwendung beträgt bis zu maximal 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben mit einem Volumen zwischen 200.000,- und 500.000,- Euro.
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 200.000,- Euro netto werden in der Regel nicht gefördert.
- Der maximale Zuwendungsbetrag beträgt 400.000,- Euro.
Wie wird die Zuwendung beantragt?
Zuständig für die Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat E/2 Tourismusförderung.
Die Kulturellen Leuchttürme 2024
K8 Institut für strategische Ästhetik / Stadt Saarlouis / Stadt St. Ingbert - Fill in - International Jazz Festival 2024
Mit dem Festival „Fill In“ sollen Jazzveranstaltungen, die bisher ohne Bezug zueinander stattgefunden haben, gebündelt werden: das Festival „Experience Music St. Ingbert“, Fill in International Jazz in Saarbrücken und den Kultursommer auf der Saarlouiser Vaubaninsel.
Arnold Circus Productions GmbH - Opernfestspiele am Saarpolygon
Ab Sommer 2024 sollen am Saarpolygon Opernfestspiele als Open-Air-Produktion stattfinden. Die Neuproduktion der Oper „Die Zauberflöte“ soll dort über mehrere Jahre gespielt werden. Pro Spielzeit werden in nur einem Sommer-Monat Aufbau, Proben, acht Vorstellungen und Abbau stattfinden.
Kulturgut Ost GmbH - Apollon Festival 2024
Die jungen Macher:innen wollen mit ihrem Festival die wichtigen Themenfelder der Digitalisierung und der digitalen Technologie aufgreifen. Das Festival ist das erste Licht- und 3D-Video-Mapping Festival im Saarland. Studierende der HBK Saar sowie der Hochschule Trier sollen ebenfalls mit eingebunden werden.
Filmfestival Max Ophüls Preis
Es ist das wichtigste Festival für den jungen deutschsprachigen Film und hat seit 44 Jahren bundesweite Strahlkraft. Mit der Förderung wird die geplante Ausdehnung der Marketing Aktivitäten nach Luxemburg und die angrenzenden Regionen in Frankreich unterstützt.
Die Kulturellen Leuchttürme 2023
Weltkulturerbe Völklinger Hütte - Der deutsche Film – von 1895 bis heute
Das Ausstellungsprojekt ist eine Kooperation mit der deutschen Kinemathek/ Museum für Film und Fernsehen, Berlin. Es erfolgt die Darstellung der deutschen Filmgeschichte im Rahmen des Jubiläums „150 Jahre Weltkulturerbe Völklinger Hütte“
Theatercompagnie Lion/ Theaterschiff Maria-Helena: Festival Encore! 2023
Internationale Künstler aus ganz Europa finden bei Encore! 2023 an der Saar zusammen. Beeindruckende Orte werden die Kulissen für Tanz, Akrobatik, (Kinder-) Theater, Musik und zeitgenössischen Zirkus.
Musikfestspiele Saar: Bienvenue en Sarre, Paris!
Das Festival mit Konzerten herausragender Orchester, Ensembles, Chöre und Künstler aus Paris. Ein Jahr vor den Olympischen Spiele in Paris stellt sich Frankreichs Hauptstadt in ihren musikalischen Möglichkeiten einer "kulturellen Olympiade" im Saarland vor.
Kontakt im Ministerium
Stephen Sauer
Referat E/2: Tourismuspolitik, Tourismusförderung
- E-Mail: Referat.E2@wirtschaft.saarland.de
- Tel: +49 681 501-3833
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken