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Thema: Wirtschaft

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| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Tourismusförderung

Inwertsetzung "kultureller Leuchttürme"

Ein wichtiges Handlungsfeld der Tourismuskonzeption Saarland 2025 stellt die Förderung von "kulturellen Leuchttürmen" dar. Dies greift das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie mit einem Förderprogramm auf und bietet Antragstellern die Möglichkeit der gezielten Förderung von bedeutsamen kulturellen Veranstaltungen und Vorhaben im Saarland.

Ziel der Förderung ist die Stärkung der "kulturellen Leuchttürme", eine Verbesserung der Standortqualität und Attraktivität des Saarlandes als Ort des Lebens und Arbeitens.

Durch die Schaffung eines attraktiven, erlebnisorientierten und zeitgemäßen Angebotes soll eine grundsätzlich größere Auslastung des kulturellen Angebotes, auch durch Zuwachs an überregionalen Gästen, erreicht werden.

Bewerbungen für die zweite Förderperiode (Umsetzungszeitraum im Jahr 2024) sind vom 01.11.2022 bis 31.01.2023 möglich.

Fragen und Antworten

Wer ist antragsberechtigt?

Als Zuwendungsempfänger können sowohl Gemeinden und Gemeindeverbände als auch natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Die zu fördernde Maßnahme soll mit dem übergeordneten Handlungsfeld „Inwertsetzung kultureller Leuchtturmstandorte“ aus der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere alle Ausgaben, die für die kulturellen Leuchttürme erforderlich und angemessen sind, wie z. B.:

  • Planungskosten.
  • Künstlerhonorare.
  • Honorarnebenkosten wie z. B. Reisekosten, Übernachtungskosten.
  • Mietkosten für Technik (z. B. Beamer, Licht- und Tontechnik).
  • Mietkosten für Spielorte, z.B. Saalmiete.
  • Mietkosten für Instrumente, z. B. Flügel.
  • Kosten für Leihgaben.
  • kleine bauliche Maßnahmen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (z. B. Bühnenbau oder FoH-Platz).
  • Layout- und Druckkosten für Werbung, Eintrittskarten, Programmhefte etc.
  • Sonstige Marketing –und Werbungskosten (z. B. Kosten für Online-Werbung).
  • Kosten für die Erstellung von zeitgemäßem und passgenauem Content (z.B. Erstellung und Produktion von Text-, Bild- und Bewegtbild, Imagefilmen etc.).
  • Personalkosten, wenn sie ausschließlich für das Vorhaben entstehen und klar definiert und abgegrenzt sind z. B. Honorarkosten. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
  • Kosten für die digitale Inszenierung und zeitgemäße Vermittlung (z. B. kontaktarme Gästeservices).
  • Materialkosten etc.

Wie hoch ist die Zuwendung?

  • Die Zuwendung beträgt bis zu maximal 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben mit einem Volumen zwischen 200.000,- und 500.000,- Euro.
  • Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 200.000,- Euro netto werden in der Regel nicht gefördert.
  • Der maximale Zuwendungsbetrag beträgt 400.000,- Euro.

Wie wird die Zuwendung beantragt?

Zuständig für die Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat E/2 Tourismusförderung.

Kontakt im Ministerium

Stephen Sauer
Referat E/2: Tourismuspolitik, Tourismusförderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken