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STARK

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Um die vom Strukturwandel betroffenen Länder bei ihren Transformationsprozessen in den Revieren zu unterstützen, wurde zunächst das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und in dessen Folge das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) beschlossen. Seit 2020 bildet zudem das Förderprogramm „STARK“ ein wesentliches Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um dem Strukturwandel in den betroffenen Regionen – und somit auch im Saarland - zu unterstützen und die Menschen und ihr engagiertes Handeln zur Transformation und Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. Im Fokus stehen dabei nicht-investive Maßnahmen (Förderkategorien 1-11) und investive Maßnahmen (Förderkategorie 12/Unternehmen):

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze
  12. Transformationstechnologien

Bewilligungsbehörde für die Förderkategorien 1 -11 ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie daher auf der Webseite des BAFA.

Die Antragstellung in den (bisherigen) Förderkategorien 1-11 erfolgt über https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularassistent.jsf

Die STARK-Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Das Saarland nimmt daher eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermittelt dem BAFA ein Votum zum Projektantrag.

Förderbekanntmachung:
Seit dem 16. Oktober ist die Förderbekanntmachung für die neue „STARK“-Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ hier veröffentlicht.
Unternehmen können bis zum 6. Dezember 2024 ihre Projektskizzen beim Projektträger VDI/VDE-IT unter https://vdivde-it.de/de/stark einreichen.

Informationsveranstaltung für Fördernehmer:
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für diese Förderkategorie beauftragte Projektträger VDI/VDE-IT bietet am 30. Oktober 2024, von 14 bis 15.30 Uhr eine Informationsveranstaltung per Videokonferenz hierzu an. Interessierte erhalten in der Veranstaltung einen Überblick über die neue Förderung in den Kohleregionen, Anforderungen, den Zeitplan und können Fragen stellen. Eine Anmeldung erfolgt hier.

Bitte nehmen Sie vor Ihrer Antragsstellungen in den Förderkategorien 1-12 Kontakt zu uns auf: Referat F/5 Clusterplanung und Industrieerweiterung, Funktionsadresse: referat.f5@wirtschaft.saarland.de

Weiterführende Links.

Statement von Wirtschaftsminister Jürgen Barke zur Novellierung des Bundesförderprogramms "STARK"