Thema: Wirtschaft
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Eigenkapitalgesellschaft SEK Saarland GmbH

Die von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger initiierte Eigenkapitalgesellschaft SEK Saarland GmbH hat am Mittwoch, 24. März, ihre Arbeit aufgenommen – ab sofort ist die Antragsstellung für Unternehmen möglich.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Mit der SEK Saarland GmbH stellen wir Beteiligungsmittel und Landesbürgschaften bereit – bis hin zu 200 Mio. Euro. Sie begleitet kriselnde Unternehmen beim Wiederaufbau und steht ihnen mit Rat und Tat sowie Kapital zur Seite. Denn am Geld soll es am Schluss nicht hängen. Gerade in der jetzigen Zeit freue ich mich, dass wir mit der SEK ein solch starkes Signal für unseren Wirtschaftsstandort und seine Beschäftigten setzen können, um trotz allen Widrigkeiten mit Zuversicht in die Zukunft des Saarlandes zu blicken. Wir ziehen alle Register für das Saarland.“

Die SEK Saarland GmbH ist eine Landesgesellschaft unter dem Dach der Strukturholding Saar, die Anteile bei Unternehmen erwerben kann, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Als Anteilseigner hilft sie, das Unternehmen zu stabilisieren und es für die Zukunft aufzustellen. Durch die direkte Unternehmensbeteiligung wird so für neue Kreditfähigkeit gesorgt. Die Beteiligung des Landes dient letztlich nur so lange als Gehhilfe für Unternehmen, bis sie wieder alleine auf ihren Beinen stehen können. Ist das Unternehmen stabil und zukunftsfähig aufgestellt, zieht sich die SEK wieder zurück und veräußert Anteile. Dadurch kann der Verlust von qualifizierten Belegschaften und deren Werte verhindert werden.

Rehlinger: „Vor allem Unternehmen im Saarland bei denen Banken zu Marktkonditionen nicht mehr bereit sind, Kapital zur Verfügung zu stellen, sollen von dem Instrument profitieren.“ Dabei betont die Ministerin, dass das Land nicht nur Geldgeber sei. Die SEK erwerbe mindestens 25,1 Prozent, um Entscheidungen im Unternehmen auch tatsächlich beeinflussen zu können. „Es gibt keinen Ausverkauf ins Ausland, keine Boni oder überzogene Vorstandsgehälter. Wir setzen uns für Mitarbeitermitbestimmung ein.“

Beteiligungen sollen grundsätzlich nur erfolgen, wenn sie für den Wirtschaftsstandort Saarland von Bedeutung sind und regionalwirtschaftliche Nachteile abwenden. Außerdem braucht es den vollen Einsatz und das Interesse des Unternehmens.

Bedingungen:

  • Entweder eine Bilanzsumme von mehr als 10 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von mehr als 10 Mio. Euro
  • mindestens 50 Arbeitnehmer, bis 249 MA
  • Das Unternehmen muss im Saarland tätig sein (mindestens 50% der Arbeitnehmer

Im Nachtragshaushalt wurden 40 Mio. Euro für die SEK Saarland GmbH bereitgestellt. Zusammen mit bürgschaftsbesicherten Darlehen ergibt sich daraus ein Volumen von bis zu 200 Mio. Euro.

Weitere Informationen, Kontakt und Antragsstellung: www.strukturholding.de/sek-saarland/