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FAQ Ukraine

Allgemeine Informationen

Das Auswärtige Amt (AA) warnt vor Reisen in die Ukraine. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt. Falls diese das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, wird empfohlen, vorläufig an einem geschützten Ort zu bleiben. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist nur auf dem Landweg möglich.

Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist nicht möglich. Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch nur in Ausnahmefällen konsularische Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

In Kiew und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.

Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen sowie ein Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf der Homepage des AA: „Aktuelle Situation in der Ukraine“

Für die Russische Föderation hat das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung ausgesprochen. Von Reisen in das Land wird abgeraten, von Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine sogar gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr sind weiter eingeschränkt. Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist derzeit weitgehend nicht möglich. Die Nutzung deutscher Kreditkarten und damit auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist in der Russischen Föderation nicht möglich. Geldüberweisungen jeglicher Art aus der EU in die Russische Föderation sind nicht durchführbar. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus.

In Russland drohen bei bestimmten öffentlichen Äußerungen – auch in sozialen Medien – Haftstrafen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des AA: russische Föderation Reise- und Sicherheitshinweise sowie auf der Homepage des AA: Belarus Reisewarnungen:

  • AA (Auswärtiges Amt)

11013 Berlin

Tel. +49 (0) 30 5000 0

Krisenhotline: +49 (0) 30 / 5000 3000

E-Mail: krise-ukraine@diplo.de

Website: https://www.auswaertiges-amt.de/de

Für deutsche Staatsangehörige - Eintragung in die Krisenvorsorgeliste des AA

Die Registrierung zur Krisenvorsorgeliste erfolgt unter

https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin

  • Deutsche Botschaft Kiew

Bohdana Khmel'nyts'koho St, 25, Kyiv, Ukraine, 02000

Telefon: +380 44 281 1100

E-Mail: info@kiew.diplo.de

Website: https://kiew.diplo.de/

Hilfsangebote für Ukraine-Flüchtlinge im Saarland

Stabstelle beim Innenministerium

Im Saarland sind viele Unterstützungsmaßnahmen angelaufen.

Das Saarland hat eine Stabstelle im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingerichtet. Hier kümmern sich Mitarbeiter*innen um die Koordinierung eingehender Anfragen rund um das Thema Ukraine.

  • E-Mail-Adresse für Hilfsangebote und Fragen

UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de

  • Hotline - 0681/501-4202

besetzt mit ukrainischsprachigen Mitarbeitern von Montag bis Freitag, 08.00 bis 16.00 Uhr

Landesaufnahmestelle Lebach

Geflüchtete, die sich im Saarland aufhalten, sollten sich in der Landesaufnahmestelle Lebach schutzsuchend registrieren lassen.

  • Adresse: Landesaufnahmestelle, Schlesierallee 17, 66822 Lebach
  • Telefon: +49 681 5014204
  • E-Mail: zab@lava.saarland.de

Informationen zur Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Geflüchtete

Ab dem 01.06. können Geflüchtete beim Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beantragen.

Weitere Hilfsangebote und Informationen finden Sie auf der Homepage des Regionalverbandes.

Informationen rund um die beschlossenen Sanktionen 

EU-Sanktionen gegen Russland

Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff des russischen Präsidenten Putin auf die Ukraine hat die EU seit dem 24.02.2022 mehrere Sanktionspakete erlassen. Die neuen EU-Sanktionsverordnungen sind in Deutschland unmittelbar wirksam und bedürfen keiner Umsetzungsakte. Auch gegen Belarus wurden inzwischen ähnliche Sanktionen erlassen. Die Maßnahmen, die zusätzlich zu den bereits 2014 im Zuge der Annektierung der Krim-Halbinsel durch Russland verhängt wurden, betreffen u.a. die Bereiche Energie, Rüstung, Funkkommunikation, Finanzen, Transport, Dual Use sowie den Zugang zum Kapitalmarkt.

Einige der Verbotsvorschriften sehen Altvertragsklauseln bzw. Abwicklungsfristen vor. Bereits abgeschlossene Verträge können im Einzelfall bis zu bestimmten Stichtagen erfüllt werden.

Einzelheiten zu den Export- und Importeinschränkungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Linksammlung/weiterführende Informationen

  • FAQ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/faq-russland-sanktionen.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Belarus/faq-belarus-sanktionen.html

  • Sonderseiten Germany Trade and Invest (GTAI)

https://www.gtai.de/de/trade/russland/zoll/gtai-special-russland-sanktionen-65188

https://www.gtai.de/de/trade/russland/zoll/eu-sanktionen-gegenueber-russland-811200

https://www.gtai.de/de/trade/russland/zoll/russland-sanktionen-weltweit-810352

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland_node.html

Hilfestellungen für betroffene Unternehmen

Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf

Grundsätzlich sollten Sie zunächst Ihre Hausbank als ersten Ansprechpartner für Finanzierungsfragen wegen eines möglichen Betriebsmittelbedarfs kontaktieren.

Bei einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf stehen Ihnen darüber hinaus die bereits etablierten Förderinstrumente der KfW (Antragstellung über die Hausbank) zur Verfügung. Weiterte Informationen erhalten Sie unter https://www.kfw.de/kfw.de.html oder über Ihre Hausbank.

Des Weiteren bietet die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Fördermöglichkeiten, u.a. Nachrangdarlehen aus dem EFRE-Nachrangdarlehensfonds an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.sikb.de/steckbrief_nachrangdarlehen_betriebsmittelvariante oder direkt über die Ansprechpartner der SIKB, Herrn David Bronder (Tel: 0681/30 33– 195) und Herrn Michael Schmidt (Tel: 0681/30 33–111).

 Bürgschaften

Fehlen ausreichende Sicherheiten für eine Kreditaufnahme, kann über die Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) eine Verbürgung erfolgen.

Die BBS stärkt Unternehmen bei der Kreditaufnahme und unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen im Saarland bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Mangels ausreichender Besicherung bei den Hausbanken können Unternehmen u. a. Betriebsmittelfinanzierungen oftmals nicht umsetzen. Die BBS kann solche fehlenden Sicherheiten durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften ersetzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://sl.ermoeglicher.de/ oder direkt über die Ansprechpartner der BBS, Herrn David Bronder (Tel: 0681/30 33– 195) und Herrn Michael Schmidt (Tel: 0681/30 33–111).

Taskforce Unternehmenssicherung

Die Taskforce Unternehmenssicherung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digtales und Energie unterstützt passgenau bei Fragen rund um den Erhalt eines Unternehmens. Sollten Unternehmen aufgrund der beschlossenen Sanktionen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, steht ihnen die Taskforce als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an ukraine@wirtschaft.saarland.de .

1. Muss ich selbst dafür Sorge tragen, dass meine wirtschaftliche Tätigkeit mit Russland den neuen Vorgaben entspricht?

Ja, natürliche und juristische Personen tragen bereits seit den ersten Sanktionen gegen Russland 2014 dafür die Verantwortung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich das Hinzuziehen einer fachanwaltlichen Beratung.

Bei Fragen zum Russland-Embargo steht Ihnen die Hotline des BAFA zur Verfügung (Telefon: 06196-908-1237).

Verstöße gegen geltende Sanktionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist darauf hin, dass Verstöße gegen Sanktionen Straftatbestände bzw. Ordnungswidrigkeiten darstellen, die nach den Maßgaben der §§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz und § 82 Außenwirtschaftsverordnung geahndet werden.

 2. Welche Hilfestellung gibt es für betroffene Unternehmen im Saarland?

Die Taskforce Unternehmenssicherung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt passgenau bei Fragen rund um den Erhalt eines Unternehmens. Kontakt: ukraine@wirtschaft.saarland.de

Geraten Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, steht mit der Eigenkapitalgesellschaft SEK Saarland GmbH eine Landesgesellschaft zur Verfügung, die Anteile bei Unternehmen erwerben kann. Sie begleitet kriselnde Unternehmen beim Wiederaufbau, berät und stellt Beteiligungsmittel und Landesbürgschaften bereit – bis hin zu 200 Mio. Euro. Durch die direkte Unternehmensbeteiligung wird so für neue Kreditfähigkeit gesorgt. Die SEK Saarland GmbH ist eine Landesgesellschaft unter dem Dach der Strukturholding Saar. Weitere Informationen, Kontakt und Antragsstellung: https://www.strukturholding.de/unternehmen/sek-saarland/

Bei einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf stehen darüber hinaus bereits etablierte Förderinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank. Weitere Informationen unter: www.kfw.de

Darüber hinaus bietet die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) weitere Fördermöglichkeiten – z.B. Nachrangdarlehen – an. Weitere Informationen: www.sikb.de/steckbrief_nachrangdarlehen_betriebsmittelvariante oder direkt über die Ansprechpartner der SIKB:

David Bronder (Tel: 0681/30 33-195)

Michael Schmidt (Tel: 0681/30 33-111)

Fehlen ausreichende Sicherheiten für eine Kreditaufnahme, kann auch über die Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) eine Verbürgung erfolgen. Die BBS stärkt Unternehmen bei der Kreditaufnahme und unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen im Saarland bei der Kredit- und Beteiligungsfinanzierung. Weitere Informationen unter: https://sl.ermoeglicher.de oder ebenfalls direkt bei den Ansprechpartnern der SIKB (s.o.)

3. Welche außenwirtschaftlichen Verflechtungen der saarländischen Energiewirtschaft, Stahlindustrie und Bergbauzulieferer sind mit Blick auf den russischen Einmarsch in die Ukraine zu beachten?

Für die saarländische Energiewirtschaft sind vor allem die Importe von Erdgas, Steinkohle und Erdöl mit Herkunft aus Russland und der Ukraine relevant. Als Anhaltswerte für die regionale Betroffenheit können die Kennziffern für die Abhängigkeit Deutschlands von russischen und ukrainischen Primärenergieträgerlieferungen herangezogen werden. Die entsprechenden Importquoten liegen derzeit bei Erdgas bei rund 55 Prozent, bei Steinkohle bei rund 45 Prozent und bei Erdöl bei rund 35 Prozent.

Im Falle der saarländischen Stahlindustrie sind insbesondere die Importe von Kokskohle, Koks, Erdgas, Erdöl, Eisenerzen, Ferrolegierungen und metallischen Zuschlagsstoffen mit Herkunft aus Russland und der Ukraine von Bedeutung.

Die saarländischen Bergbauzulieferer haben traditionell enge Geschäftsbeziehungen zu russischen und ukrainischen Bergbauunternehmen als Abnehmer von Maschinen und Dienstleistungen.

4. Welche negativen wirtschaftlichen Effekte kann die Ukraine-Krise in den Sektoren Energie und Stahl des Saarlandes entfalten?

Die Ukraine-Krise hat erwartungsgemäß zu einem starken Ansteigen und Schwanken der Primärenergieträger- und Rohstoffpreise an den internationalen, europäischen und deutschen Börsen geführt. Die Preisvolatilitäten sind bislang nicht auf tatsächliche, sondern vielmehr auf erwartete Knappheitsrelationen zurückzuführen.

Die saarländische Energiewirtschaft und Stahlindustrie kann diese Preissprünge in der Lieferkette durch ihre langfristig angelegten Bezugsverträge zumindest kurz- und mittelfristig abfangen. Darüber hinaus laufen die Vorbereitungen für eine Substitution russischer und ukrainischer Primärenergieträger- und Rohstofflieferungen durch Bezüge aus sicheren Drittstaaten. Damit gehen deutliche Mehrkosten für die regionalen Stakeholder einher, die - soweit vertraglich darstellbar und am Markt durchsetzbar - an die Endkunden weitergegeben werden müssen.

5. Ist in Deutschland und im Saarland mit einer Energieversorgungskrise zu rechnen und wie kann dem begegnet werden?

Die größte mengenseitige Vulnerabilität Deutschlands und des Saarlandes dürfte beim Bezug von Erdgas, Erdöl und Erdölerzeugnissen bestehen. Aus heutiger Sicht ist zunächst davon auszugehen, dass selbst bei einem einseitigen Lieferstopp Russlands im Winterhalbjahr 2021/2022 keine extremen Mangellagen eintreten dürften.

Die saarländische Landesregierung begrüßt in diesem Kontext den vom Bundeswirtschaftsministerium am 24.2.2022 veröffentlichten Vorsorgeplan „Stärkung der Krisenvorsorge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“. Der Vorsorgeplan beinhaltet folgende Eckpunkte:

  1. Beschleunigung Energiewende: Die Elektrifizierung der Sektoren Wärme und Verkehr soll schrittweise den Import von Gas und Öl ersetzen. Hierzu sollen insbesondere die Genehmigungszeiten für den Bau von Windkraftanlagen deutlich verkürzt werden. 
  2. Vorsorgemechanismen Öl: Die bestehende strategische Ölreserve des Erdölbevorratungsverbandes, die Erdöl und Erdölerzeugnisse in Höhe der in einem Zeitraum von 90 Tagen nach Deutschland eingeführten Mengen umfasst, hat sich bewährt. Die Freigabe der Reserve erfolgt per Ministerverordnung des BMWK.
  3. Vorsorgemechanismen Erdgas: Im Gasbereich existiert bislang keine strategische Reserve. Die deutschen Gasspeicherstände liegen derzeit mit rund 30 Prozent wieder auf einem normalen Niveau. Um im Gasbereich die Versorgungssicherheit zu stärken, sollen die Gasspeicherstände durch die Ausschreibung so genannter „Long-Term-Options“ stabilisiert, eine gesetzliche Gasreserve mit der Vorgabe von bestimmten Füllständen zu verschiedenen Zeitpunkten des Winterhalbjahres eingeführt und die deutsche Flüssiggas-Infrastruktur (LNG) mit eigenen Anlandepunkten und Netzanbindungen ausgebaut werden.
  4. Schaffung einer Kohlereserve: Neben einer Länderdiversifizierung der deutschen Kohlebezüge soll zusammen mit der Bundesnetzagentur und den Kraftwerksbetreibern die Beschaffung und Reservebildung bei Kohle vorangetrieben werden.

Bei einer anhaltenden Gas- und Ölversorgungskrise könnte sich im Winterhalbjahr 2022/2023 die Notwendigkeit ergeben, die Notfallmechanismen der SoS-Verordnung der EU (nur Gas), des Energiewirtschaftsgesetzes (nur Strom und Gas) und des Energiesicherungsgesetzes (alle Energieträger) sowie der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen des Bundes anzuwenden. Im Gassektor zählen Haushalte, grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen zu den geschützten Kunden, die im Krisenfall vorrangig zu beliefern sind. Hilfreich sind in diesem Kontext auch die so genannten „Solidaritätsabkommen“ zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Im Falle einer extremen Gasmangellage kann aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass energiewirtschaftsrechtlich nicht geschützte gewerbliche und industrielle Kunden auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis geordnet von der Gasversorgung abgekoppelt werden müssen.

Speziell für das Saarland wäre in diesem Kontext auch zu prüfen, ob die nicht mehr am Markt befindlichen Steinkohlekraftwerke übergangsweise mit finanzieller Unterstützung des Bundes wieder hochgefahren werden können, so dass ursprünglich für die Gaskraftwerke vorgesehene Gasmengen für anderweitige private, gewerbliche und industrielle Bedarfe frei würden.

Die energetische Verwertung von Grubengas in den ehemaligen Steinkohlerevieren Nordrhein-Westfalen und Saarland trägt maßgeblich zur Energieversorgung bei und leistet auch aktive Beiträge zum Klimaschutz. Deshalb braucht es zügig eine Anschlussfinanzierung für die Grubengasverstromung auf Basis der vermiedenen CO2-Äquivalente, die innerhalb oder außerhalb der EEG-Novelle auf den Weg gebracht werden muss.

Anhaltende und wirtschafts- bzw. sozialpolitisch nicht vertretbare Energiepreissteigerungen sollten nach Möglichkeit durch preisdämpfende und kompensatorische Maßnahmen des Bundes ausgeglichen werden.

6. Wer schützt die Kritische Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen gegen Hackerangriffe?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Anlaufstelle, zunächst verpflichtend für Unternehmen und Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) u.a. sowohl hinsichtlich der Information über aktuelle Entwicklungen als auch zur verpflichtenden Meldung von Störfällen. Zusätzlich gibt das BSI mit seinen Maßnahmen zur Standardisierung und Zertifizierung wichtige Rahmenbedingungen für eine sichere Unternehmensinfrastruktur vor und bezieht sich in dieser Funktion mittlerweile auf nahezu alle Wirtschaftssektoren und Betriebsbedingungen: https://www.bsi.bund.de/DE/IT-Sicherheitsvorfall/Kritische-Infrastrukturen-und-meldepflichtige-Unternehmen/kritische-infrastrukturen-und-meldepflichtige-unternehmen.html?nn=133608&cms_pos=1

7. Was können die einzelnen Betriebe selbst tun, um sich gegen Cyberangriffe zu wappnen?

Eine betriebseigene, an den IT-Grundschutz des BSI angelehnte Präventivstruktur ist eine schlagfertige Schutzmaßnahme (aktuelles Patch-Management, Back-Up-Management). Weitere Informationen unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/empfehlungen-nach-angriffszielen_node.html

8. Wo kann ich mich über Hilfsangebote für aus der Ukraine geflüchtete Menschen informieren?

Im Saarland laufen bereits umfangreiche Vorbereitungen zur Aufnahme und Unterbringung der Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg geflüchtet sind. Das Innenministerium hat hierfür eine gesonderte Mailadresse eingerichtet: UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de. Darüber hinaus ist eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt ist: 0681/501-4202. Die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema der Geflüchteten sind hier gelistet: https://www.saarland.de/DE/portale/ukraine/faq/faq_node.html

Hilfe-Portal für Geflüchtete

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

Jetzt teilen: www.germany4ukraine.de

9. Können aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Saarland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen?

Ja, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG haben sie die Erlaubnis zum Arbeiten. In diesem durch die Ausländerbehörde ausgestellten Dokument muss der Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ vermerkt sein. Sie können dann in Deutschland grundsätzlich jede Arbeit oder auch eine Ausbildung aufnehmen. Jedoch sollte beachtet werden, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer). Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können auch als Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer arbeiten oder auch ein eigenes Unternehmen gründen. Allerdings stellt jede Branche besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind.

Entsprechende Informationen werden u.a. auch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt:

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html

10. Wohin wenden sich Unternehmen, die Geflüchteten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten möchten?

Die Bundesagentur für Arbeit bittet die Unternehmen, sich direkt an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Saarland zu wenden. Die Kontaktdaten finden sich hier:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/unternehmen

Wenn geflüchtete Menschen aus der Ukraine Sozialleistungen durch ein Jobcenter erhalten, werden sie dort auch zu Fragen der Arbeitsuche, Vermittlung und Qualifizierung beraten. Gleichzeitig stehen in den Jobcentern auch Ansprechpersonen für Unternehmen zur Verfügung, die einen Arbeitsplatz anbieten möchten.

Hier finden sich Informationen zur Zuwanderung, zur Anerkennung und zum Erwerb von Qualifikationen sowie zur Arbeitsvermittlung vom und ins Ausland:

BMAS - Migration und Arbeit

11. Wer bietet Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen?

Die Arbeitskammer des Saarlandes bietet jetzt auch russischsprachige Arbeits- und Sozialrechtsberatung an.

Kontakt im Ministerium

Taskforce Unternehmenssicherung