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Finanzierung & Förderung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungs- und Förderoptionen, die Gemeinden für ihre kommunale Wärmeplanung nutzen können.

Finan­zierung der Wärmeplanung

Der Belastungsausgleich für Gemeinden im Saarland

Alle saarländischen Kommunen sind durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) seit 2024 dazu verpflichtet, die kommunale Wärmeplanung durchzuführen und Wärmepläne zu erstellen. Ziel einer Wärmeplanung ist es, vor Ort die beste und effizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermitteln.  

Zur Umsetzung erhalten die Gemeinden im Saarland vom Land einen sogenannten Belastungsausgleich für die gesetzlich übertragene Aufgabe der Wärmeplanung.

Der Belastungsausgleich setzt sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 179.000 Euro und einem Faktor von 1,67 Euro je Einwohnenden zusammen. Die finanzielle Unterstützung durch den Belastungsausgleich ermöglicht die Finanzierung von Personalstellen, was eine qualitativ hochwertige Umsetzung sicherstellt. Zudem können Dienstleister beauftragt und notwendige Daten eingeholt werden, um die Projekte effizient und erfolgreich durchzuführen. 

Hintergrund: Die Erstellung der kommunalen Wärmepläne im Saarland kostet in Summe zunächst geschätzt etwa 11 Millionen Euro. Gesetzliche Vorgaben erfordern Aktualisierungen alle fünf Jahre, was weitere 14 Millionen Euro verursacht. Der Bund unterstützt die Länder durch das Finanzausgleichsgesetz mit insgesamt 500 Millionen Euro, verteilt gleichmäßig über die Jahre 2024 bis 2028.

Das Saarland erhält davon knapp 6 Millionen Euro. Die verbleibenden finanziellen Mittel müssen nach aktuellem Stand vom Land selbst bereitgestellt werden. Gemeinden, die Mittel über die Kommunalrichtlinie für die Beauftragung eines externen Planungsbüros beantragt und einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegen haben, erhalten das Delta zwischen dieser Förderung und dem Belastungsausgleich.

Weitere Informationen finden Sie unter WPG | WPUG | Belastungsausgleich 

Weitere Förderungen zum Thema „Wärmewende“  

BAFA: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert den Bau neuer Wärmenetze mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze. Kommunen können Zuschüsse erhalten, wenn sie ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet mit hohem Anteil erneuerbarer Energien errichten oder bestehende Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umstellen. Dieser systemische Ansatz wird durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Zudem wird eine Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen gewährt, die in neue oder umgewandelte Wärmenetze einspeisen. 

Link: BAFA BEW

BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude: u.a. Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte oder Nichtwohngebäude 

Im Rahmen der Umsetzung der Wärmeplanung können Förderbausteine der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden. Gefördert werden beispielsweise Einzelmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des energetischen Zustands eines bestehenden Wohngebäudes führen (BEG EM) oder der Kauf sowie die Sanierung zum Effizienzhaus bei Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG). Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Unternehmen, Gemeinden) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Link: BEG

BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das BAFA-Förderprogramm unterstützt Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen bei der Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Gefördert werden Energieaudits, umfassende Energieberatungen für Bestandsgebäude und Neubauten sowie Orientierungsberatungen zu Contracting-Modellen. Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren und umzusetzen. Die Förderung deckt einen Teil der Beratungskosten ab und soll zur nachhaltigen Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen.

Link: BAFA

BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Das BAFA-Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer und Mietende von Wohngebäuden. Gefördert werden professionelle Energieberatungen, die aufzeigen, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Ziel ist es, fundierte Entscheidungen für energetische Sanierungen zu ermöglichen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

Link: BAFA

BAFA: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Das BAFA-Förderprogramm zur Kraft-Wärme-Kopplung unterstützt Investitionen in Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und dadurch besonders effizient arbeiten. Gefördert werden neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen, ebenso wie der Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie entsprechenden Speichern. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, CO₂-Emissionen zu senken und die Integration erneuerbarer Energien zu fördern. Die Förderung erfolgt über Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). 

Link: BAFA

KfW: BEG / Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Die KfW fördert den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden mit zwei Programmen. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Kredit 297/298) unterstützt den Bau oder Ersterwerb besonders energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude mit Krediten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Ergänzend dazu richtet sich das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (Kredit 296) an Vorhaben, die zusätzlich kostengünstig und flächeneffizient realisiert werden, mit einer Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Beide Programme setzen hohe energetische Standards voraus und erfordern die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Link: KfW Wohngebäude | KfW Nichtwohngebäude

KfW: Erneuerbare Energien „Standard“

Das KfW-Programm unterstützt Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biogasanlagen, ebenso wie Wärme- und Kältenetze, Speicherlösungen und digitale Technologien zur Integration erneuerbarer Energien. Die Förderung umfasst auch Planung, Projektierung und Installation. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – sowohl im In- als auch im Ausland –, sofern ein Teil der erzeugten Energie eingespeist wird. 

Link: KfW

Ihr Kontakt zur Beratungsstelle

Beratungsstelle Wärmewende

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken