FAQ | Häufig gestellte Fragen
Hilfestellung für Gemeinden und Bürger
Haben Sie Fragen zur kommunalen Wärmeplanung, suchen Daten zur Wärmewende oder benötigen Orientierung, weil Sie noch ganz am Anfang stehen? Unser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen für Sie. Werfen Sie auch einen Blick auf unsere zielgruppenspezifischen Angebote:
FAQ Kommunale Wärmeplanung | Zielgruppe Bürgerinnen & Bürger
FAQ Kommunale Wärmeplanung | Zielgruppe Gemeinden
Welche Ziele und welchen Nutzen hat die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist die Basis für die Gestaltung und Umsetzung der Wärmewende in den Gemeinden und Städten in Deutschland. Die Wärmeplanung strebt hierbei eine zuverlässige, nachhaltige sowie kosteneffiziente Wärmeversorgung an. Um dies zu erreichen, wird in den verschiedenen Gebieten einer Gemeinde untersucht, welche Wärmeversorgung grundsätzlich möglich und am besten geeignet ist.
Hierbei werden stets die Voraussetzungen vor Ort berücksichtigt. So sind je Gemeindegebiet beispielsweise Unterschiede bei den erneuerbaren Energiequellen, der unvermeidbaren Abwärme und dem Bedarf an Energie und Wärme zu beachten. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden Akteure vor Ort strukturiert und fortlaufend mit in den Prozess eingebunden.
Welche vorgegebenen Fristen gibt es bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung? Was bedeutet dies konkret für die saarländischen Gemeinden?
In Deutschland wurden im Rahmen des Gesetzes zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne festgelegt. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 treibhausgasneutral wird. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, während kleinere Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.
Im Saarland ist die Mehrheit der Gemeinden klein, mit Einwohnendenzahlen zwischen 10.000 und 20.000. Einige größere Städte erreichen Einwohnendenzahlen zwischen 20.000 und 45.000. Die beiden größten Städte im Saarland sind die Kreisstadt Neunkirchen mit 46.882 und die Landeshauptstadt Saarbrücken mit 181.959 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Laut dem Wärmeplanungsumsetzungsgesetz (WPUG) und der darin enthaltenen Fristen muss Saarbrücken als einzige Großstadt mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 erstellen, während für alle weitere Gemeinden (solche mit unter 100.000 Einwohnern) eine Frist bis zum 30. Juni 2028 gilt. Für Gemeinden, die aufgrund der Fristen aus der Kommunalrichtlinie früher mit der Kommunalen Wärmeplanung fertig sind, muss keine erneute Kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden.
Vielmehr müssen jene Gemeinden berücksichtigen, dass gegebenenfalls bereits vor der spezifischen Frist (30. Juni 2026 beziehungsweise 2028) die 65 %-Vorgabe des GEG zu erfüllen ist. Dies gilt ausschließlich für jene Teilgebiete der Gemeinde, die im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetz ausgewiesen wurden In jenen Teilgebieten dürfen lediglich bis zu einem Monat nach der Bekanntgabe der Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten neue Heizungen installiert werden, die nicht die 65 %-Erneuerbare-Energien-Vorgabe aus dem GEG erfüllen.
Wie läuft eine kommunale Wärmeplanung ab? Welche Aspekte und Spezifika einer Gemeinde berücksichtigt die kommunale Wärmeplanung?
Der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung folgt den Vorgaben auf Bundesebene. So ist die kommunale Wärmeplanung in vier aufeinanderfolgenden Schritten aufgebaut.
Im Rahmen des ersten Schritts, der Bestandsanalyse, wird der Ist-Zustand der Gemeinde ermittelt. Dazu erhebt die Gemeinde unter anderem bei Energieversorgungsunternehmen oder Schornsteinfegern Daten, um den aktuellen Wärmebedarf, die Verbräuche sowie die vorhandenen Wärme- und Energieinfrastrukturen, einschließlich der genutzten Energieträger festzuhalten beziehungsweise zu ermitteln.
Im zweiten Schritt erfolgt eine umfassende Analyse der vorhandenen Potenziale in der Gemeinde. So wird geprüft, welche erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbare Abwärme für die zukünftige Wärmeversorgung wirtschaftlich genutzt werden können. Hier werden vor allem die Energiequellen für Wärme aus Geothermie, Solarthermie, Umwelt- oder Abwasserwärme untersucht.
Auf Basis der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse entwickelt die Gemeinde im dritten Schritt der Wärmeplanung Zielszenarien und Umsetzungsstrategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Im Rahmen des vierten Schritts erfolgt eine Einteilung der Gemeindegebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete oder Prüfebenen. Die Wärmeversorgungsgebiete können vorsehen, dass das Gebiet künftig zentral über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt wird. Ferner sind auch dezentrale Lösungen über eigene Anlagen in Gebäuden, wie eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel, möglich. Wenn die Umstände in einem Gebiet der Gemeinde noch nicht ausreichend bekannt sind, ist es auch möglich, sogenannte Prüfgebiete auszuweisen. Diese werden insbesondere im Rahmen der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung erneut analysiert.
Wie können die Gemeinden die Erstellung des Wärmeplans finanzieren?
Der Bund stellt den Bundesländern Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Diese Mittel werden über das Konnexitätsprinzip von den Bundesländern als Belastungsausgleich an die Gemeinden weitergereicht. Im Saarland werden die Bundesmittel durch landeseigene Mittel ergänzt. Gemeinden, die Mittel über die Kommunalrichtlinie für die Beauftragung eines externen Planungsbüros beantragt und einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegen haben, erhalten das Delta zwischen dieser Förderung und dem Belastungsausgleich.
Wie hoch fällt der Belastungsausgleich für die saarländischen Gemeinden aus?
Die Zuweisungen des Landes für die Gemeinden (Belastungsausgleich) setzen sich für die Erstellung der Wärmeplanung aus einem Sockelbetrag in Höhe von 179.000 Euro und einem Faktor von 1,67 Euro je Einwohner zusammen. Für eine beispielhafte Gemeinde mit 20.000 Einwohnern ergibt sich somit ein Belastungsausgleich von 212.400 Euro. Gemeinden, die Mittel über die Kommunalrichtlinie für die Beauftragung eines externen Planungsbüros beantragt und einen Zuwendungsbescheid des BMWK vorliegen haben, erhalten im Saarland das Delta zwischen dieser Förderung und dem Belastungsausgleich.
Ihr Kontakt zur Beratungsstelle
Beratungsstelle Wärmewende
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken