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Bildungsfreistellung im Saarland
Bildungsfreistellung wird im Saarland für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt. Außerdem ist die Freistellung für den Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit möglich.
Beschäftigten wird damit der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert. Die berufliche Weiterbildung dient der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie mittelbar der Sicherung des Arbeitsplatzes. Bildungsfreistellung wird im Saarland für freistellungsfähige Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt sowie zur Qualifizierung zur Ausübung eines Ehrenamtes.
Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) geregelt. Der jährliche Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt bis zu 6 Tage. Dabei müssen Beschäftigte ab dem dritten Tag hälftig arbeitsfreie Zeit einbringen.
Wie Freistellung beantragen?
Veranstaltung aussuchen. Vom Veranstalter die Kopie des Anerkennungsbescheides geben lassen. Mit dieser zum Arbeitgeber gehen und schriftlich die Freistellung für diese Veranstaltung beantragen. Das sollte 6 Wochen vor der Veranstaltung sein! Der Arbeitgeber muss sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden, ansonsten gilt der Antrag als angenommen.
Die wichtigsten Regelungen
Häufige Fragen und Antworten
Bildungsfreistellungsgesetz
Freistellung außerhalb des SBFG
Anerkennung von Bildungsmaßnahmen
Kontakt im Ministerium
Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
- E-Mail: referat.f6@wirtschaft.saarland.de
- Tel: +49 681 501-3800
- Fax: +49 681 501-1788
- Webseite: Aus- und Weiterbildung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken