Thema: Aus- und Weiterbildung
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung

Aufstiegsbonus

Mit dem saarländischen Aufstiegsbonus (Meisterbonus) wird eine finanzielle Anerkennung für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen gewährt. So wird die berufliche Bildung noch attraktiver und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärker sichtbar. Das saarländische Wirtschaftsministerium stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung. Mit dem Aufstiegsbonus würdigt das Saarland die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Absolventinnen und Absolventen von (Aufstiegs-) Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich
  • Der Abschluss muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet worden sein. Deutscher Qualifikationsrahmen

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Die Prüfung muss vor der IHK, HWK oder LWK des Saarlandes nach dem 1.1.2018 erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein.
  • Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.
  • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.

Wer ist außerdem antragsberechtigt?

  • Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, sowie Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte, die ihre Prüfung im Saarland erfolgreich nach dem 1.1.2018 abgeschlossen haben.
  • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Vornoten- und Zulassungskonferenz oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
  • Andere Fachschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Bonus?

  • Der Aufstiegsbonus beträgt 1.000 Euro und wird in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Der Aufstiegsbonus kann pro Kalenderjahr nur einmal beantragt werden.

Wie wird der Bonus beantragt?

  • Zuständig für die Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung sind die jeweiligen Kammern und Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland, sowie die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung.
  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.

Richtlinie Meisterbonus

Direkt zum Download der Richtlinie zum Aufstiegsbonus

Ansprechpartner/innen der Kammern und Träger

Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)

Handwerkskammer des Saarlandes
Ansprechpartnerin: Helga Herrgen

Hohenzollerstraße 47-49
66117 Saarbrücken

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK)

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK)

Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken

Landwirtschaftskammer für das Saarland (LWK)

Landwirtschaftskammer für das Saarland
Ansprechpartnerin: Brigitte Pontius

In der Kolling 310
66450 Bexbach

Festo Lernzentrum Saar GmbH

Festo Lernzentrum Saar GmbH
Ansprechpartner: Frank Umlauf

Obere Kaiserstraße 301
66386 St.Ingbert-Rohrbach

BFW Saarland GmbH

Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung

Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung
Ansprechpartner: Joachim Weiß

Kurt-Schumacher-Straße 20
66130 Saarbrücken

Kontakt im Ministerium

Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken