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Wärmeplanungsumsetzungsgesetz in Kraft getreten

Das Wärmeplanungsumsetzungsgesetz (WPUG) ist am Freitag, 29. 11., in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz werden grundsätzlich alle saarländischen Kommunen dazu verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, vor Ort die beste und effizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermitteln. Mit dem Gesetz wird den Städten und Gemeinden im Saarland eine neue, bisher nicht geregelte Aufgabe zugewiesen.

Die Wärmewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, weshalb wir die Kommunen bei ihrer Wärmeplanung unterstützen. Dafür schaffen wir einen finanziellen Ausgleich für die Ersterstellung der Pläne und deren Fortführung. Letztlich sind es die Kommunen, die über das Wissen um praxistaugliche und innovative Lösungen für ihr Verwaltungsgebiet verfügen. Mit dem neuen Gesetz liefern wir den nötigen Impuls, um die Wärmewende vor Ort voranzubringen.

Energieminister Jürgen Barke

Durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) sind die Länder dazu verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Dabei empfiehlt der Bund, dass die Kommunen für die Erstellung der Wärmepläne verantwortlich sind. Mit dem WPUG folgt die Landesregierung dieser Empfehlung.

Die kommunale Wärmeplanung soll dazu dienen, für Gemeinden, Stadtteile und Quartiere aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine räumliche Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzustellen. Die Kommunen initiieren, investieren, gestalten und steuern diese Maßnahmen. Mit dem WPUG hat das Land nun die Rahmenbedingungen gesetzt, sodass die Kommunen handlungsfähig sind.

Der Bund stellt den Ländern über das Finanzausgleichsgesetz Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro, gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2024 bis 2028, zur Verfügung. Auf das Saarland entfallen hiervon 5,7 Millionen. Die Kosten für die Ersterstellung der Wärmepläne belaufen sich dabei auf rund 11 Millionen Euro, die Fortschreibung der Wärmeplanung liegen nach aktuellen Berechnungen bei 14,2 Millionen Euro.

Mit dem WPUG tritt auch das Gesetz zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiten Datenbereitstellungen (SDUG) in Kraft. Dieses regelt zum einen die Voraussetzungen für die Einführung von Solarkatastern und deren niedrigschwellige Nutzung. Zum anderen werden weitere Voraussetzungen für die Umsetzung der Wärmeplanung getroffen, die sich vor allem auf die Datenverarbeitung durch das Energieministerium und die Nutzung von Daten innerhalb der Gemeindeverwaltungen beziehen.

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