| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Mittelstand

Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen

Die Frist wird bis zum 30. September 2024 verlängert.

Die Frist für die Einreichungen der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen einschließlich der November- und Dezemberhilfen wird bis zum 30. September 2024 verlängert, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde. Darauf haben sich Bund und Länder mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz geeinigt. Mit der letztmaligen Verlängerung sollen die noch ausstehenden bundesweiten 400.000 Schlussrechnungen an die 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorgelegt werden.

Von der Fristverlängerung profitieren die Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, denen mehr Zeit gewährt wird, die Schlussabrechnung einzureichen. Zusätzlich wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. So soll auf das starre Abprüfen festgelegter Prüfkriterien verzichtet werden und – wie im Saarland bereits praktiziert – die Abrechnungen risikoorientiert überprüft werde. Das entlastet nicht nur Unternehmen und Kanzleien, sondern auch die Bewilligungsstellen.

Wirtschaftsminister Jürgen Barke

Der Pflicht zur Schlussabrechnung unterliegen nur diejenigen Anträge auf Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus, IV sowie November- und Dezemberhilfe, die über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) eingereicht wurden.

Medienansprechpartner

Pressesprecherin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken