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Photovoltaik auf Agrarflächen
Die Landesregierung hat im Dezember 2018 von der nach EEG 2017 möglichen Verordnungsermächtigung zur Errichtung von PV auf sog. „benachteiligten Gebieten“ nach EU-Definition Gebrauch gemacht. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat sie über die Beteiligung der wesentlichen Akteure an einem runden Tisch im Vorfeld eine „Angebotskulisse“ definiert, die bereits eine Vorabprüfung wichtiger k,-O.-Kriterien beinhaltet. So wurden Vorrangflächen für Landwirtschaft sowie eine Reihe wertvoller Schutzgebiete für den Arten- und Naturschutz oder auch den Denkmalschutz bereits herausgefiltert. Von ursprünglich 57.000 ha benachteiligter Gebiete verblieben noch 8.300 ha, also rund ein Siebtel. Von dieser Angebotskulisse werden lediglich ca. 200 ha genutzt werden, da es eine maximale PV-Belegung bis Ende 2022 von 100 MW Peakleistung gemäß dieser Verordnung geben wird.
Wichtig: jede Kommune entscheidet im Rahmen der Erteilung oder Verweigerung der Baugenehmigung in eigenem Ermessen über die Zulassung des jeweiligen Standortes.
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Kontakt im Ministerium
Albert Busse
Referent F/7: Grundsatzfragen der Energiepolitik
- E-Mail: referat.f7@wirtschaft.saarland.de
- Tel: +49 681 501-4244
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken