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Bekanntmachung des LUA gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung des Betriebs von zwei Windenergieanlagen der Firma Green City Windpark Merzig GmbH & Co. KG 

Auf Antrag der Firma Green City Windpark Merzig GmbH & Co. KG hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Bescheid vom 08. Juli 2019, Genehmigungsregister-Nr.: 3-43/2019 (Aktenzeichen 3.5/Alt/I-117067) zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V150-4.2 mit einer Nennleistung von jeweils 4,20 MW (Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m) an den Standorten:

Stadt/GemeindeGemarkungFlurFlurstückeHochwertRechtswert
MerzigMerchingen311/1, 135/1354803202550446
MerzigMerchingen368/1, 110/72, 73/154798882550285

 

im Hinblick auf einen Verzicht des Tagbetriebes in der Zeit vom 01.03. – 31.10. jeden Jahres mit einer Änderungsgenehmigung angepasst. Damit ist die Aufhebung, Änderung und Neufestsetzung von Nebenbestimmungen verbunden.

Der Änderungsgenehmigungsbescheid der Firma Green City Windpark Merzig GmbH & Co. KG vom 10. August 2020 wird hiermit gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Änderungsgenehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 04. September bis einschließlich    18. September 2020 bei folgender Stelle während der genannten Zeiten eingesehen werden:

 

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken

Zimmer: 3.14

Öffnungszeiten:       

Mo. bis Fr.      08:00 bis 12:00 Uhr
Mo. bis Do.    13:00 bis 15:30 Uhr

Gegen die Entscheidung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken gewahrt.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

 

Saarbrücken, 20.08.2020

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag

 

Dr. Joachim Sartorius