Thema: Wasser
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Mitschnitt des Livestreams zur Festsetzung saarländischer Überschwemmungsgebiete

Die Landesregierung setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des saarländischen Wassergesetzes (SWG) Überschwemmungsgebiete fest. Mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die im Saarland bereits seit 1998 durchgeführt wird, wird darüber informiert, welche Flächen bei einem Hochwasser überschwemmt werden, damit Betroffene ggf. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden treffen können. Außerdem werden mit der Festsetzung Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss oder den Wasserrückhalt auswirken können. Die geltenden Schutzbestimmungen beinhalten bauliche Einschränkungen, Nutzungseinschränkungen und den Gewässerschutz. Einige Vorhaben werden unter bestimmten Voraussetzungen allgemein zugelassen.

Derzeit erfolgt die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an den Nebengewässern der oberen und mittleren Saar, nämlich Saarbach, Wogbach, Rohrbach, Sulzbach, Fischbach, Wahlbach, Köllerbach und Rossel. Die in der letzten Woche veröffentlichte Bekanntmachung zur Auslegung der Karten beinhaltete u.a. den Zeitraum vom 16.2.2021 bis 15.3.2021, in welchem die Karten und andere Unterlagen im Landesamt für Umweltschutz (LUA) bzw. in den betroffenen Kommunen sowie auf der Seite des Ministeriums zur Einsicht für Jedermann ausliegen. Anschließend kann jeder bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (einschließlich bis zum 29.03.2021) Stellungnahmen einreichen, die vom LUA geprüft werden.

Mitschnitt des Livestreams zur Festsetzung saarländischer Überschwemmungsgebiete

Parallel zum förmlichen Festsetzungsverfahren hat das Umweltministerium eine Informationskampagne gestartet, die neben einer Informationsbroschüre auch eine Artikelserie zum Thema in den Gemeindeblättern beinhaltet. Zusätzlich dazu soll eine Informationsveranstaltung den Betroffenen und Interessierten weitere Informationen geben. Da diese Präsenzveranstaltung aufgrund der Corona-Beschränkungen leider nicht in den Kommunen vor Ort stattfinden konnte, hatte das Umweltministerium über einen Livestream am 24.2.2021 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr informiert. Einen Mitschnitt des Livestreams können Sie hier kostenfrei anschauen.


Inhalt ist u.a. der Nutzen der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, Hintergründe, das Verfahren, was erlaubt und verboten ist.

Sie haben Fragen? Sehr gerne können Sie auch im Nachgang zum Livestream Ihre Fragen an uns stellen! Schreiben Sie hierzu bitte eine Mail an: festsetzung-uesg@umwelt.saarland.de

Anmerkung: Aufgrund technischer Störungen war der Empfang Ihrer Mails am 24. Februar kurzfristig nicht möglich. Wenn Sie uns an diesem Tag geschrieben haben, schicken Sie Ihre Fragen bitte sicherheitshalber noch mal an die oben genannte Mail-Adresse.  

Wir freuen uns auf Ihre Fragen!