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Bund und Länder diskutieren Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – Umweltminister Jost hofft auf Neubewertung der Sachlage

Erst gab es positive Signale aus der Versicherungswirtschaft, nun diskutierten Bund und Länder die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: In der Videokonferenz der Ministerpräsidenten zur Katastrophenhilfe haben sie ein Paket geschnürt, in dem auch eine mögliche Pflichtversicherung geprüft werden soll.

In dem Beschluss bitten sie die Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aktualisiert werden sollte.

„Das bestätigt uns in der Forderung, einen weiteren wirksamen Baustein der Schadensregulierung zu implementieren und so auf die wachsenden Herausforderungen der klimatischen Veränderungen zu reagieren. Es sind nicht mehr nur Flusshochwässer, sondern immer häufiger Sturzfluten und Starkregen, die finanzielle und existenzielle Schäden bei Betroffenen hinterlassen“, sagt Umweltminister Reinhold Jost. „Spätestens jetzt nach den dramatischen Ereignissen der letzten Wochen sollte jedem klar sein, dass es ein weiter so nicht geben kann. Es muss Sicherheit für die Menschen und ihr Hab und Gut geben.“

 

Im Juni 2015 stand die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Einführung einer Pflichtversicherung aufgrund erheblicher rechtlicher und praktischer Bedenken noch kritisch gegenüber. Nach den katastrophalen Auswirkungen der Starkregenereignisse im Mai und Juni 2016 wurde die Justizministerkonferenz von der Umweltministerkonferenz erneut gebeten, die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden zu prüfen. Dennoch hielt die Justizministerkonferenz eine Einführung nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen möglich und sah nach den vorliegenden Daten – auch unter Berücksichtigung der Gefährdung durch Starkregenereignisse – ohne Veränderung des verfassungsrechtlichen Rahmens als nicht gerechtfertigt an.

 

„Ich hoffe, dass mit dem erneuten Anstoß durch Bund und Länder eine neue Bewertung der Sachlage in Angriff genommen wird. Für mich ist das ein weiteres positives Signal in der Diskussion. Auch andere Länder, bspw. die Schweiz haben gezeigt, dass eine verpflichtende und bezahlbare Elementarschadensversicherung möglich ist“, so Jost.

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