Thema: Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Tierschutz im Saarland

Neben den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben verfolgt die Landesregierung einige Vorhaben, um den Tierschutz im Saarland zu stärken:

Verbandsbeschwerde- und -klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände

Das Saarland beabsichtigt ein Verbandsbeschwerde- und -klagerecht einzuführen, welches den Tierschutz im Saarland erheblich stärken wird. Ein vergleichbares Gesetz gibt es bisher nur in Bremen; somit ist das Saarland das erste Flächenland in Deutschland, welches den anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit einräumt, behördliche Entscheidungen nochmals überprüfen zu lassen.

Erkennt ein anerkannter Tierschutzverein oder -verband, dass eine Behörde einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begangenen hat, wird er bei der zuständigen Behörde schriftlich eine Beschwerde einreichen und diese auffordern können, den behaupteten Rechtsverstoß zu beseitigen. Wenn die zuständige Behörde dieser Aufforderung dann nicht innerhalb von drei Monaten nachkommt, kann der anerkannte Tierschutzverein oder -verband gegen die zuständige Behörde eine Klage erheben.

Das Verbandsbeschwerde- und -klagerecht wird zu einem vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Tiernutzer und den Interessen der Tiere führen. Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten.

Runder Tisch Tierschutz

Jährlich tagt der Runde Tisch Tierschutz. Neben Vertretern des Ministeriums und der Tierschutzstiftung Saar nehmen Vertreter von vier landesweit tätigen Tierschutzvereinen und -verbänden teil. Dabei werden aktuelle saarländische Tierschutzthemen aufgegriffen und diskutiert. Die Ergebnisoffenheit des Runden Tisches zeigt sich am Willen aller Beteiligten, bei unterschiedlichen Standpunkten Kompromisslösungen zu finden. Das Ministerium kann auf diese Weise Positionen mit dem ehrenamtlichen Tierschutz austauschen und über eine gemeinsame Vorgehensweise den Tierschutz auf eine breitere Basis stellen. Der hohe Stellenwert des Runden Tisches zeigt sich auch darin, dass ein Vertreter der Hausspitze persönlich an den Sitzungen teilnimmt.

Katzen: Regulierung der Population - Katzenschutzverordnungen

In vielen Gemeinden des Saarlandes sorgt eine immer stärker wachsende Population an freilaufenden und verwilderten Katzen für Probleme. Indikator hierfür ist die steigende Anzahl an Fundkatzen in Tierheimen, welche mittlerweile hoffnungslos überfüllt sind. Neben den finanziellen Belastungen, die den ehrenamtlichen Katzenfreunden und den Tierheimen durch die Katzenschwemme entstehen, sind es zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen, die zu Problemen führen.

Das Ministerium macht als die für den Tierschutz zuständige oberste Landesbehörde von der Ermächtigung des § 13 b Tierschutzgesetz Gebrauch. Dies wird von den saarländischen Tierschutzorganisationen sehr begrüßt. Die Ausweisung von Rechtsverordnungen dient dazu, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist. Da das Ausmaß pathologischer Erscheinungen mit steigender Populationsdichte zunimmt, sind Maßnahmen gegen die weitere Ausweitung von sog. Hot Spots freilebender Katzen möglichst früh zu ergreifen.

Als Hot Spot definiert sich eine Ansammlung verwilderter, unkastrierter (und evtl. abgemagerter oder kranker)  Katzen und deren Nachkommen.

Für die Kastration und medizinische Versorgung verwilderter Katzen wurden Mittel in den Landeshaushalt eingestellt.

Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen.

Bürger*innen, Städte, Gemeinden oder Tierschutzorganisationen melden bei der zuständigen  Vollzugsbehörde im  Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) einen eventuellen Hot Spot verwilderter Katzen. Liegt ein Hot Spot vor, kann die Katzenschutzverordnung nach mehrwöchiger Vorlaufzeit, welche der Bekanntmachung und Öffentlichkeitsarbeit dient, in einem bestimmten Geltungsbereich durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz erlassen werden.

Die jeweilige Verordnung wird auf 2 – 3 Jahre befristet. Der Geltungsbereich orientiert sich nicht an Ortsteilen, da sich hier u.U. Probleme bei Grenzlage eines Hot Spots ergeben können, sondern gilt für einen Radius von ca. 2 km um die Kernzone herum. Dies orientiert sich an dem üblichen Bewegungsradius von Katzen. Katzen von Privathaltern dürfen in diesem Gebiet und Zeitraum nur kastriert und registriert Freilauf erhalten. Privathalter im Geltungsbereich der Verordnung tragen die Kosten für Kastrierung und Registrierung selbst.

Mit der Einführung von Katzenschutzverordnungen im Saarland wurde ein weiterer Meilenstein im saarländischen Tierschutz gesetzt.

Weitere Informationen

Katzenpyramide

Ansprechpartner

Stefan Brill
Referatsleiter C/2 (mdWdGb):
Veterinärwesen, Tierschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken