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Verbot von Tiertransporten – Minister Jost: Wir brauchen Rechtssicherheit

Das Saarland setzt sich im Bundesrat für Verbot von Tiertransporten in Drittländer ein

„Tiertransporte in Drittländer außerhalb der EU, in denen unsere Tierschutz-Standards nicht sicher eingehalten werden, müssen verboten werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so der saarländische Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost. Damit solche Verbote vor Gericht auch Bestand haben, fordert das Saarland gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesregierung auf, unverzüglich zu prüfen, ob auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes und aller verfügbaren Informationen Drittländer konkret benannt werden können, in die ein Export von Nutztieren generell zu untersagen ist. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesrat heute gefasst.

Die von einem Verbot betroffenen Drittländer sollen zeitnah vom Bund gelistet werden, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, den für die Genehmigung von Tiertransporten vor Ort zuständigen Behörden zentral bewertete, valide Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zur Verfügung zu stellen. Denn nur dann können die Behörden rechtssicher handeln.

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung bei der EU dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, Transporte zu verbieten, wenn eine tierschutzgerechte Beförderung nicht gewährleistet sei. Die Transportdauer ist nach dem Beschluss des Bundesrates auf acht Stunden zu begrenzen.  

„Es darf nicht sein, dass Tiere unter Umgehung europäischer Tierschutzvorschriften in Drittländer verbracht werden und dort außerhalb unserer Rechtsnormen gehalten oder geschlachtet werden."

Umweltminister Reinhold Jost

 Die Agrarminister der Länder sprachen sich bereits in ihrer Konferenz im vergangenen September unter saarländischem Vorsitz dafür aus, dass Genehmigungen für Lebendtransporte von Nutztieren in Drittländer außerhalb der EU nur dann erteilt werden, wenn vom Abfertigungs- bis zum Bestimmungsort ein lückenloser Nachweis eines tierschutzgerechten Transportes sichergestellt ist.

„Viele Probleme werden nur auf europäischer Ebene gelöst werden können. Aber wir Länder-Agrarminister werden hier weiterhin Druck machen“, versichert Jost.

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