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Neue Regeln für Kastenhaltung von Schweinen

Minister Jost: „Ein wichtiger und richtiger Schritt“ – Sonderkonferenz der Agrarminister zur Zukunft der Tierhaltung

Die neue Verordnung schränkt die Zeit ein, in der die Sauen in Kastenständen gehalten werden dürfen, setzt eine Frist von acht Jahren bis zur endgültigen Beendigung der Kastenstandhaltung und regelt die baulichen Anforderungen an Kastenstände.

„Als einen ersten wichtigen Schritt, dem weitere folgen müssen“, bewertet Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost den Beschluss des Bundesrates zur Nutztierhaltung, und hier insbesondere zur Kastenhaltung von Schweinen.

„Ich hätte mir kürzere Übergangsfristen gewünscht. Dennoch, der mühsam, nach langen Diskussionen gefundene Kompromiss bringt endlich Bewegung in das Thema. Er ist der Einstieg in den Umbau der Tierhaltung. Ich hoffe, dass die Landwirte jetzt zügig die Vorgaben umsetzen“, so Jost.

Es sei wohl unbestritten, dass Fragen rund um das Tierwohl für die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. „Die Bürger wollen höhere Standards im Stall und mehr Qualität auf dem Teller. Im Saarland unterstützen wir diese Entwicklung. Wir setzen uns seit Jahren für mehr Tierwohl ein, für die Vermarktung regionaler Produkte, mehr Wertschöpfung vor Ort und für den Öko-Landbau – ein Feld, auf dem wir bundesweit Maßstäbe gesetzt haben“, betont Jost.

Das Thema Tierwohl in der Landwirtschaft sei auch ein Dauerbrenner bei den Beratungen von Bund und Ländern über die gemeinsame Agrarpolitik.

Jost: „Klar ist, es gibt noch viele Baustellen. Die ich als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz in diesem Jahr auch verstärkt thematisiere. Wir werden Ende August eine Sonderkonferenz der Agrarminister zur Zukunft der Nutztierhaltung einberufen. Dabei sein wird auch Jochen Borchert, der Vorsitzende der gleichnamigen Kommission, die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums Lösungswege für den Umbau der Nutztierhaltung erarbeitet hat.“

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