Das Schornsteinfegerwesen wurde im Jahr 2013 europaweit liberalisiert. Für nicht hoheitliche Tätigkeiten dürfen seither Schornsteinfeger auf dem freien Markt ausgewählt werden. Die Preise für diese Leistungen sind dementsprechend verhandelbar. Um ein gewohnt hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, bleiben bestimmte Aufgaben aber weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Mit der vorliegenden Informationsschrift wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen rechtlichen Regelungen im Schornsteinfegerwesen informieren