Thema: Gentechnik und Chemikalien
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gentechnik und Chemikalien

REACH und CLP

REACH-Verordnung
Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Seit diesem Datum dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. REACH gilt auch für sich bereits auf dem Markt befindliche sogenannte Altstoffe.


CLP-Verordnung

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen. 

REACH Helpdesk
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) als oberste nationale Behörde zum Thema REACH stellt mit dem Helpdesk allen Akteuren unter REACH ein umfangreiches, nationales Informationsportal zur Verfügung.

Überwachungsbehörde im Saarland
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist Ansprechpartner für Fragen zur REACH-VO und den sich aus der Verordnung für Sie ergebenden Pflichten im Arbeits- und Umweltschutz.  Sind Bedarfsgegenstände im Sinne § 2 Abs. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches betroffen, ist für den Vollzug der Bestimmungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, und der dafür nach dem Chemikaliengesetz und der darauf beruhenden Verordnungen erforderlichen Maßnahmen, das Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Aufgaben des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Das Umweltministerium, als übergeordnete Fachbehörde, koordiniert die Überprüfung der Einhaltung von REACH durch die zuständigen Landesämter und unterstützt die Experten im speziellen Einzelfall, in übergeordneten Fragen und in der Rechtsauslegung.

Nationale und Europäische Behörden
Die Stoffbewertung wird grundsätzlich von den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. In Deutschland sind hierfür folgende Behörden zuständig:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) koordiniert die REACH-Aktivitäten und ist für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist zuständig für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz.
Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich mit Umweltschutzaspekten.
Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) legt gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten fest, welche Stoffe zur Bewertung anstehen.

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat E/5: Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken