Thema: Gentechnik und Chemikalien
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Vorsicht beim Kauf von Gentechnik-Kits über das  Internet im Ausland

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass im Internet inzwischen Gentechnik-Kits aus dem Ausland bestellt werden können, die bereits gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, welche nicht für das Inverkehrbringen zugelassen sind.

Teilweise sind diese Gentechnik-Kits Bestandteil von Online-Kursen zum Thema „Biohacking“. Wer solche Kits bestellt, mit ihnen aber keine gesetzlich zulässigen gentechnischen Arbeiten in einem behördlich überwachten Labor durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit:

Durch die Bestellung werden die in den entsprechenden Gentechnik-Kits enthaltenden GVO in den Verkehr gebracht, sobald sie in Deutschland ankommen. Bereits dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 38 Abs. 1 Nr. 7 GenTG dar. Daher können entsprechende Sendungen vom Zoll beschlagnahmt werden. Gegen den Besteller oder die Bestellerin kann außerdem ein Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro verhängt werden.

Das BVL rät daher Privatpersonen, insbesondere Schülerinnen und Schülern, dringend vom Kauf derartiger Gentechnik-Kits ab.

Hintergrund:

Durch Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern. Bereits in der Vergangenheit sind im Internet komplette Biologiebaukästen (so genannte „Do-it-yourself“, bzw. DIY-Kits) im Ausland angeboten worden, mit denen daheim und ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. E. coli-Bakterien, verändert werden kann.  Derartige Experimente im heimischen Hobbykeller mögen lehrreich und spannend sein, jedoch gilt abhängig vom konkreten DIY-Kit das Gentechnikrecht. Dies ist immer dann der Fall, wenn das DIY-Kit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn damit GVO erzeugt werden können. Solche gentechnischen Arbeiten dürfen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Gentechnikgesetz (GenTG) nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters.

Hinzu kommt, dass die Anwendung solcher Kits auch gefährlich sein kann. Bei Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde in einem Fall ein Biologiebaukasten gefunden, der nicht die angegebenen harmlosen Bakterien, sondern andere, weitaus gefährlichere Keime enthielt.