Asbest
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Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Asbest ist bereits seit 1993 in Deutschland aus gutem Grund verboten: Die Asbestfaser steht als Auslöser von beruflich verursachten Krebserkrankungen unter allen chemischen Stoffen an erster Stelle. Wenn heute Gebäude aus jener Zeit modernisiert, umgebaut oder abgerissen werden, tritt mit großer Wahrscheinlichkeit auch asbesthaltiges Material zu Tage.
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