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Studienförderung Forstwirtschaft

Die Studienförderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bietet Interessenten und Interessentinnen des Studiengangs Forstwirtschaft finanzielle und fachliche Förderung.

Die Bewerber*innen müssen die Voraussetzung zur Zulassung für ein Studium an einer anerkannten Hochschule für Forstwirtschaft besitzen.

In den vorlesungsfreien Zeiten sind Sie zur Mitarbeit im SaarForst eingesetzt. Die Studierenden verpflichten sich mindestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums für den SFL tätig zu sein.

Weitere Informationen findest Du auf der Homepage des SaarForst-Landesbetriebes.