Interessenbekundungsverfahren
Staatswaldflächen, die im Rahmen der Windpotentialanalyse (nähere Informationen unter Windflächenpotenzialstudie Saarland 2024) als potentiell geeignete Standorte für die Windenergienutzung identifiziert wurden, beabsichtigt der SaarForst Landesbetrieb für diese Zwecke zu verpachten und bietet Interessierten die Möglichkeit zur Interessenbekundung. Es handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren.
Angeboten werden solche Flächen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Eignung als Windenergiestandort und gleichzeitig eine besondere Naturverträglichkeit erwarten lassen. Dabei werden vom SaarForst Landesbetrieb keine Waldflächen zur Verfügung gestellt, denen im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 LWaldG für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder aufgrund wichtiger Schutz- und Erholungsfunktionen eine wesentliche Bedeutung zukommt.
Geeignete Staatswaldflächen werden über die Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz veröffentlicht. Zusätzlich haben potentielle Interessierte, die Möglichkeit sich in eine Mailingliste eintragen zu lassen und werden per E-Mail über neue Veröffentlichungen informiert.
Bewerber, die sich am Interessenbekundungsverfahren für eine angebotene Fläche beteiligen möchten, teilen dies dem SaarForst Landesbetrieb per E-Mail an windenergie@sfl.saarland.de mit und bekommen sodann die erforderlichen Informationen über das Grundstück, den Mustervertragstext sowie einen Fragebogen bezüglich des geplanten Projektes zugesandt. Die Angabe einer Firmendomain ist erforderlich, an private E-Mailadressen erfolgt keine Übersendung.
Für die Interessenbekundung ist es notwendig, dass Bewerber Ihre Planungen (fiskalische Aspekte und Projektdarstellung) möglichst konkret darlegen. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Auswertung erfolgt anhand der Angaben der Bewerber. Es wird ein Ranking erstellt, wobei der Anbieter, der die meisten Punkte erreicht, für den Vertragsschluss vorgesehen wird.
Durch das Angebot und den Abschluss eines Pachtvertrages wird keine Gewähr für die Eignung dieser Flächen und die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen nach öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Vorgaben übernommen.
SaarForst Landesbetrieb Fachbereich 3.1 - Liegenschaften, Erneuerbare Energien, Vergabe
Vergabe von Flächen für Windenenergieanlagen, Ansprechpartner: Peter Berwanger
Von der Heydt 12
66115 Saarbrücken