Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Enercon E-175 EP5 in der Gemeinde Heusweiler, Gemarkung Hellenhausen, Flur 03, Flurstücke 143/1 und 144.

Auf Antrag der Anschütz Erneuerbare Energien GmbH, Illinger Str. 29, 66571 Eppelborn hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Bescheid vom 13. August 2024, Genehmigungsregister-Nr.: 3–56/2024 (Aktenzeichen 3.5/Alt/123837) die Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Enercon E-175 EP5 - mit einer Nennleistung von jeweils 6,0 MW (Nabenhöhe 162 m, Rotordurchmesser 175 m) in der Gemeinde Heusweiler, Gemarkung Hellenhausen, Flur 03, Flurstücke 143/1 und 144 unter Leistung einer Ersatzgeldzahlung erteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Der Genehmigungsbescheid der Anschütz Erneuerbare Energien GmbH vom 13.08.2024 sowie die Begründung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung kann in der Zeit vom 30. August bis einschließlich 13. September 2024 bei folgender Stelle während der genannten Zeiten eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Zimmer: 3.14
Öffnungszeiten:      
Mo. bis Fr.     08:00 bis 12:00 Uhr
Mo. bis Do.   13:00 bis 15:30 Uhr

Gem. § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG, gilt der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken eingelegt werden.

Saarbrücken, 19.08.2024

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag
Dr. Frank Schwan