Windpark Perl Sinz
Mit Datum vom 07.05.2025 wurde der Juwi GmbH die Errichtung und der Betrieb zweier Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 162 und V 150 (Nabenhöhe beider Anlagen 169 m, Gesamthöhe V 162 250 m, Gesamthöhe V 150 244 m, je 5,6 MW Leistung) in Sinz genehmigt.
Es wurde zunächst ein förmliches Genehmigungsverfahren im Sinne des § 10 BImSchG eingeleitet. Nach Änderung der Rechtslage wurde die Fortführung des Genehmigungsverfahrens unter Anwendung des § 6 Abs. 1 und 2 Satz 2 WindBG beantragt. Zudem wurde im Mai 2024 von Seiten der Antragstellerin die Fortführung des Verfahrens in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG beantragt.
Das Genehmigungsverfahren wurde daher gemäß §§ 4 und 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Die Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten gemäß § 6 WindBG finden auf dieses Verfahren Anwendung. Über den Antrag wurde ohne artenschutzrechtliche Prüfung sowie ohne Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsvorprüfung entschieden.