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Trinkwassereinzugsgebieteverordnung TrinkwEGV

Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung im Saarland

Am 12.12.2023 ist die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - TrinkwEGV) in Kraft getreten. Durch die TrinkwEGV wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie, TW-RL) in nationales Recht umgesetzt.

Die TrinkwEGV führt einen risikobasierten Ansatz ein, um Trinkwasser in einem gesamtheitlichen Konzept zu schützen. Dieser risikobasierte Ansatz betrachtet die gesamte Versorgungskette von der Wassergewinnung in den Einzugsgebieten, von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung über die Aufbereitung und Speicherung bis zur Verteilung des Wassers.

Ziel der TrinkwEGV ist somit ein umfassender Schutz für die Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung.

Nach § 1 TrinkwEGV soll durch den Schutz der Trinkwasserressourcen der erforderliche Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser durch Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen verringert werden.

Im Rahmen der TrinkwEGV müssen Betreiber von Wassergewinnungsanlagen ihre Trinkwassereinzugsgebiete von Entnahmestellen beschreiben und anhand eines risikobasierten Ansatzes bewerten. Für die Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete werden hydrogeologische, geohydraulische, hydrochemische Gegebenheiten sowie die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Aus dieser ganzheitlichen Betrachtung können Gefährdungen und Gefährdungsereignisse systematisch identifiziert werden (Gefährdungsanalyse). In einer Risikoabschätzung werden für jede Gefährdung mögliche oder bestehende Risiken definiert und anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadensausmaß mithilfe einer Risikomatrix bewertet (Risikobewertung).

Bis zum 12. November 2025 muss die Dokumentation durch den Betreiber der Wassergewinnungsanlage der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Die zuständige Behörde prüft die Berichte zu den einzelnen Trinkwassereinzugsgebieten auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie durch den Betreiber der Wassergewinnungsanlage vorgeschlagenen Risikomaßnahmen und Untersuchungsprogramme auf Eignung und Effektivität. Risikomanagementmaßnahmen zielen darauf ab, die Risiken effektiv zu minimieren, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu beheben. Die zuständige Behörde legt die Risikomanagementmaßnahmen fest und passt die Untersuchungsprogramme an oder erweitert diese.

Auf dieser Internetseite finden Betreiber von Wassergewinnungsanlagen Informationen zur TrinkwEGV sowie der Umsetzung im Saarland, die regelmäßig von der zuständigen Behörde aktualisiert und fortgeführt werden.

1. Phase, Frist: 12. November 2025

Zuständige Behörde

  • Digitale Datenbereitstellung (§ 6 Abs. 2 TrinkwEGV)

Betreiber der Wassergewinnungsanlage:

  • Bestimmung und Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete (§ 6 TrinkwEGV)
  • Gefährdungsanalyse und Risikobewertung (§ 7 TrinkwEGV)
  • Untersuchung auf relevante Parameter und Festlegung eines Untersuchungsprogrammes (§ 8 - 11 TrinkwEGV)
  • Dokumentation der Risikoanalyse und Vorschlag Risikomanagementmaßnahmen und Übermittlung an zuständige Behörde (§ 12 TrinkwEGV)

2. Phase, Frist 12. Mai 2027

Zuständige Behörde

  • Prüfung der Dokumentation
  • Festlegung der durchzuführenden Risikomanagementmaßnahmen (§ 15 TrinkwEGV)
  • Prüfung und Anpassung Untersuchungsprogramm (§§ 16-17 TrinkwEGV)

3. Phase, Frist 12. Juli 2027

Land/ Bund

  • Berichterstattung, Datenzusammenführung und Auswertung durch das Land (§ 19 Abs. 1 TrinkwEGV)
  • Berichterstattung vom Land an den Bund (§ 19 Abs. 3 TrinkwEGV)
  • Zusammenfassung und Berichterstattung an EU durch Bund

Zuständige Behörde/ Ansprechpartner

Die Zuständigkeit als zuständige Behörde im Sinne der TrinkwEGV soll in einer Zuständigkeitsverordnung geregelt werden. Es ist beabsichtigt, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde zu benennen. Sobald die Verordnung verabschiedet wurde wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Für Rückfragen oder Anregungen können Sie sich gerne an folgende Adresse wenden:

Email: TrinkwEGV@lua.saarland.de

Weiterführende Fachliteratur und Arbeitshilfen

Vollzugshilfen für die Umsetzung der TrinkwEGV

LAWA

Derzeit werden Arbeitshilfen zur Durchführung des risikobasierten Ansatzes nach TrinkwEGV in einer LAWA-adHoc-AG erstellt und abgestimmt. Abgestimmte Arbeitshilfen werden hier – angepasst für den Vollzug im Saarland – veröffentlicht.

  • Handlungshilfe des BDEW zur Umsetzung der TrinkwEGV für Betreiber

Saarland

Derzeit befindet sich ein Leitfaden zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung im Saarland in der Bearbeitung.

Weiterführende Informationen

EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184)

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Water Safety Plan- Konzept – Sicheres Management von Trinkwasserversorgung