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Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe
Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen ist (zum Beispiel durch eine Hochwasserkatastrophe), kann Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern eingereicht wird. Dies ist der Fall, wenn ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen wird, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden.
Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.
Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe unter Informationen zur Kurzarbeitergeld auf den Seiten der Arbeitsagentur
Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800 4 5555 20 an ihre Arbeitsagentur wenden.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke sichert den Unternehmen im Saarland seine Unterstützung in der Hochwasser-Situation zu
Die Landesregierung hatte dazu bereits am Freitagabend Beschlüsse gefasst, durch die finanzielle Hilfe bereitsteht, um entstandene Schäden zu beheben. Die genauen Summen und die Ausgestaltung stehen noch nicht fest. Auch das Thema Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen wird derzeit geprüft. Barke steht darüber hinaus im engen Austausch mit VSU, Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer. Auch deren Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer betonen, dass sie selbst als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Das Wirtschaftsministerium hat eine Hotline und eine Mailadresse für saarländische Unternehmen zur ersten Orientierung eingerichtet:
0681-501-4444
hochwasser@wirtschaft.saarland.de
Dies soll als erste Anlaufstelle dienen, um auch einen Schadensüberblick der betroffenen Unternehmen zu erhalten. Konkrete Summen und Unterstützungsmaßnahmen zu individuellen Fällen können an dieser Stelle allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden.
Spenden
Wer spenden will, für den hat der Saarländische Rundfunk hier eine Übersicht mit Möglichkeiten:
Übersicht für Spenden auf den Seiten des SR
Sperrmüll
In vielen Orten gibt es Sondertermine zur Abholung von Sperrmüll. Sol.de hat eine Übersicht erstellt:
Sondertermine zur Abholung von Sperrmüll auf den Seiten von sol.de