Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Renaturierung des Güchenbachs, Saarbrücken-Burbach
Die Gesellschaft für Immobilien mbH & Co.KG (IFA), Am Kirchgarten 6, 54429 Schillingen, hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung/Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für folgendes Vorhaben gestellt:
Renaturierung des Güchenbachs im Zuge der baulichen Erschließung „Im Füllengarten“ in Saarbrücken-Burbach
auf Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 31, Flurstücke 26, 28/1, 316/22 und 364/122
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung erforderlich, um zu klären, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des UVPG durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Einschätzung des LUA ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen:
Schutzgebiete nach BNatSchG sind im Zuge der geplanten Renaturierung nicht betroffen.
Der Standort des ehem. Holzbaus Lieser (Bereich verrohrter Güchenbach) ist als Altlast im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen vermerkt. Nach Einschätzung des Bodenschutzes sind durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Im Zuge der wasserrechtlichen Zulassung des Vorhabens werden entsprechende Auflagen formuliert.
Die zu betrachtenden Einflüsse auf die Umwelt (Lärm, Abfall, etc.) beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase und werden durch entsprechende Maßnahmen (fachgerechte Entsorgung etc.) so gering wie möglich gehalten. Insgesamt ist zu erwarten, dass die geplante Renaturierung zu einer Verbesserung im Hinblick auf Naturhaushalt und Landschaftsbild führen wird.
Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden im nachfolgenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG geprüft und bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt.
Eventuelle Rückfragen können Sie an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken (Simone Lay, Tel.: 0681-8500-0, E-Mail: lua@lua.saarland.de), richten.
Saarbrücken, den 17.09.2024
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Dr. Michael Penth