Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Bekanntmachung des LUA gemäß § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) über den Antrag der Dillinger Hüttenwerke AG auf Erteilung einer Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in die Prims 

Bekanntmachung gemäß § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)

 

Die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke, Werkstraße 1, 66763 Dillingen, hat am 08.11.2018 beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in die Prims gestellt. Mit Schreiben vom 13.05.2022 hat die Antragstellerin einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 17 WHG gestellt. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) seit dem 01.08.2022 vor.

Gegenstand des Antrags ist die Einleitung mehrerer Abwasserteilströme aus dem Bereich des Hochofens 4 der ROGESA mit einer Menge von bis zu 529,7 m3 pro Stunde bei Trockenwetter und 1985,6 m3 pro Stunde bei Regenwetter bzw. mit einer Jahresschmutzwassermenge von 537.789 m3 an der Einleitstelle E11 auf Gemarkung Dillingen, Flur 2, Flurstück 20/23, RW: 2553647, HW: 5468491 in die Prims.

Die Entscheidung über den Antrag hat gemäß § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), in einem Verfahren nach den §§ 3 bis 6 IZÜV zu ergehen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV ist die Öffentlichkeit entsprechend § 10 Absatz 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in dem Verfahren zu beteiligen.

Der Antrag der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 01.09.2022 bis einschließlich zum 04.10.2022 bei folgenden Stellen aus und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:

 

Rathaus Dillingen, Merziger Straße 51, 66763 Dillingen,
Zimmer 201,

Mo bis Do von 8.00 bis 12.00 Uhr
Fr von 7:30 Uhr bis 13:30Uhr
Di von 14:00Uhr bis 16.00 Uhr
Do von 14.00 bis 17. 00 Uhr

 

Rathaus der Kreisstadt Saarlouis, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis
Amt für Stadtplanung, Hochbau, Denkmalpflege und Umwelt
Flur des 2. OG vor Zimmer Nr. 2.38

Mo bis Fr von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mo bis Do von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), Lehmkaulweg 61,
66119 Saarbrücken, Fachbereich 2.3 Gewässerschutz, Zi. 0.26

Mo bis Fr von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mo bis Do von 13.00 bis 15.30 Uhr

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 07.11.2022 bei den oben genannten Stellen schriftlich erhoben werden. Die Einwendungen sollen begründet werden. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

Auf Verlangen eines Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendung gegenüber der Antragstellerin und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht, sofern diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des förmlichen Verwaltungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Werden gegen das Vorhaben formgerecht Einwendungen erhoben, kann das LUA nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Abs. 6 BImSchG entscheiden, ob zur Erörterung der Einwendungen eine gemeinsame Besprechung mit der Antragstellerin und den Einwendern durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Sollte das LUA die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 08.12.2022 ab 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des LUA, Gebäude Lehmkaulweg 61, 66119 Saarbrücken, öffentlich erörtert.

Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

 

Saarbrücken, 02.08.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Auftrag

Dr. Michael Penth