Thema: Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Tierschutz

Tierschutz ist ein Staatsziel. Im Grundgesetz Art. 20a heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.“

Auch in der saarländischen Verfassung spiegelt sich der hohe Stellenwert des Tierschutzes wider. So heißt es in Art. 59a: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist der besonderen Fürsorge des Staates und jedes Einzelnen anvertraut. Es gehört deshalb zu den erstrangigen Aufgaben des Staates, […] die heimischen Tier- und Pflanzenarten zu schonen und zu erhalten.[…] Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“

Alle grundsätzlichen Regelungen, die den Tierschutz in Deutschland betreffen, werden im Tierschutzgesetz (TierSchG) des Bundes formuliert. Bereits in § 1 wird die Grundlage, auf welcher alle tierschutzrelevanten Vorgänge und Zustände basieren, definiert. „[…] aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Gemäß § 15 wird die Durchführung des TierSchG auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragen.