Stadttauben im Saarland
Wissen schützt Tiere
Tierschutz geht uns alle an – mach' mit!
Von Tierschützern geliebt, von anderen Menschen gehasst - die Stadttaube spaltet die Gemüter wie fast kein anderes Tier.
Stadttauben sind verwilderte Haustiere. Sie sind als solche durch das Tierschutzgesetz sowie gemäß Artikel 20a Grundgesetz und Artikel 59a Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes geschützt. Menschen haben die Taube über einen langen Zeitraum so gezüchtet, dass sie möglichst viele Nachkommen hervorbringen. Das Ergebnis, der sog. Brutzwang, unabhängig vom Futterangebot, führt zum stetigen Anstieg der Population und den damit verbundenen Herausforderungen. Mit diesem Informationsangebot wollen wir uns dem Thema Stadttauben und dem menschengemachten Problem widmen und ein Plädoyer für die Stadttaube halten, frei nach dem Motto „Tierschutz – Mach' mit!“
Umweltstaatssekretär Sebastian Thul
Die Fakten …
- Stadttauben sind verwilderte Haustauben und stammen von der Felsentaube ab.
- Stadttauben brüten unter minimalistischen Bedingungen an verschiedenen Orten, wie z.B. in verlassenen Immobilien, auf Dachstühlen, unter Brücken – überall dort, wo sie in geschützter Höhe Rückzugsorte finden können.
- Stadttauben leben in Einehe und brüten bis zu 8-mal pro Jahr 2 Eier aus. Ein Taubenpaar kann daher pro Jahr bis zu 16 Jungtiere haben!
- Das Futterangebot in Städten (vor allem Essenreste, Müll) ist nicht tiergerecht und macht Tauben anfällig für Krankheiten und Parasiten. Die Krankheiten verursachen Leiden sowohl beim Einzeltier, als auch bei der ganzen Population.
Die Herausforderungen …
- Die bloße Gegenwart der Tauben (Geräusche durch Gurren und das Auffliegen der Tauben), Taubenkot und –federn geben Anlass zu Beschwerden durch Bürger, Anwohner, Immobilienbesitzer, Gewerbetreibende u. a.
- Verschmutzungen durch Taubenkot führen im privaten und öffentlichen Raum regelmäßig zu Problemen, sei es durch eine zu befürchtende Gesundheitsgefährdung oder durch kostenintensive (und zum Teil aufwändige) Reinigungsmaßnahmen
- Besorgte Bürgerinnen und Bürger füttern Stadttauben oft ohne die entsprechenden Kenntnisse zur Thematik, was bereits etablierten Maßnahmen zum Populationsmanagement, wie z. B. ehrenamtlich und/oder behördlich betriebenen Taubenhäusern in Verbindung mit Fütterungsverboten, zuwiderläuft.
- Ausgelegtes Futter zieht unerwünschte Schadnager, wie z. B. Mäuse und Ratten, an.
Das Tierleid, welches durch geschwächte und kranke Stadttauben offenbar wird, ist nicht alleinige Aufgabe des ehrenamtlichen Tierschutzes, sondern fordert gesamtgesellschaftlich zum Handeln auf!
Die Lösungen …
- Information und Aufklärung der Öffentlichkeit (Wissen schützt Tiere!).
- Etablierung von Taubenhäusern (-türme, -schläge) in Städten und Gemeinden mit Taubenthematik und ausreichender Betreuung zur kontrollierten Fütterung, Pflege und Populationskontrolle:
- Bereitstellung von artgerechtem Futter schafft eine gesunde Population
- Reduktion der Belastung mit Taubenkot im öffentlichen Raum - Tauben verbringen bis zu 80 % des Tages im Taubenhaus, wo der Kot abgesetzt wird
- Populationskontrolle durch Eiaustausch
- Bauliche Maßnahmen anpassen, wie z. B.:
- Neubauten ohne Vorbauten oder Nischen
- Taubensicherer Verschluss von leerstehenden Immobilien
- Absitzmöglichkeiten reduzieren (z. B. mittels Schrägbleche mit min. 60°-Schräge)
- Reduktion von frei zugänglichem Müll in Innenstädten
- Behördliche Fütterungsverbote und konsequente Ahndung von Verstößen.
- Rechtliche Anpassung des Ordnungsrechtes (Verpflichtung zur Mitwirkung von Hausbewohnern und Immobilienbesitzer)
Haben Sie Fragen zum Tierschutz oder zu Fütterungsverboten etc., dann finden Sie weitere Ansprechpartner unter:
Behörden
Städte und Gemeinden im Saarland:
Tierschutzvereine
Stadttaubenverein Saarbrücken e.V.
Stadttaubenverein Saarbrücken e. V.
Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Saarland e. V.
Hinweis:
Alle hier gesammelten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.