Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Saarland nun amtlich bestätigt
Ministerium empfiehlt Schutzimpfungen für Tiere
Nachdem in der vergangenen Woche in einem Rinderbestand in Lebach sowie in zwei Schafhaltungen in Losheim und Weiskirchen bei der Untersuchung von Blutproben durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) der Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Ergebnisse nun amtlich bestätigt. Somit sind die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ bezüglich der Infektion mit BTV im Saarland nicht mehr erfüllt.
Das bedeutet, dass das gesamte Saarland zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wird. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann das Saarland wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der Europäischen Union (EU) stellen. Damit gilt bis zum Vorliegen eines zugelassenen Impfstoffs gegen BTV3, dass das Verbringen in BT-freie Mitgliedstaaten und Gebiete nach unionsrechtlichen Bestimmungen nur noch möglich ist, wenn die Tiere die Bedingungen des jeweiligen Bestimmungslandes erfüllen. Diese sind hier veröffentlicht.
Die Bundesländer haben sich geeinigt, dass Verbringungen in nicht-freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang über 3.000 Fälle amtlich bestätigt.
Ungeachtet des BTV-Statusverlustes sind auch zukünftig möglichst flächendeckende Impfungen mit den Impfstoffen gegen den Serotyp 3 unerlässlich, um einen vorbeugenden Schutz aufzubauen und die Zahl der Ausbrüche auf ein Minimum zu begrenzen. Das Land und die Tierseuchenkasse des Saarlandes unterstützen deshalb finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Bei Impfungen gegen den Serotyp 3, 4 und 8 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 3,50 Euro, bei Schafen und Ziegen 2,50 Euro. Entsprechende Anträge auf einen Impfzuschuss sind auf der Intenetseite der Tierseuchenkasse zu finden.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken sind eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Das Virus BTV8 zirkuliert weiterhin in den Wiederkäuer-Populationen in angrenzenden Regionen und auch das Virus BTV4 wird nach wie vor in Europa nachgewiesen. Das Saarland war seit 2020 BT-Virus-frei. Das Virus BTV3 wurde im Herbst 2023 aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingetragen und hat sich seitdem in ganz Deutschland ausgebreitet. Experten befürchten ein vergleichbares Seuchengeschehen wie 2006. Daher ist eine vorbeugende Impfung mit den nunmehr zur Verfügung stehenden Impfstoffen auch aus Tierschutzgründen dringend erforderlich. Für den Menschen besteht keine Gefahr.
Medienansprechpartner
Matthias Weber
Pressesprecher
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