Thema: Veterinärwesen
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen nachgewiesen

Saarland wird wohl Restriktionsgebiet – Für Menschen besteht keine Gefahr

In einem Rinderbestand in Lebach sowie in zwei Schafhaltungen in Losheim und Weiskirchen wurde in den vergangenen Tagen bei der Untersuchung von Blutproben durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) der Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen. Aufgrund der klinischen Symptome in Verbindung mit den Ergebnissen der bisherigen Untersuchungen wird aktuell davon ausgegangen, dass der Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ für das Saarland nicht länger aufrechterhalten werden kann.

Das Saarland wäre somit Teil eines Restriktionsgebietes hinsichtlich BTV 3, welches bereits weite Teile Deutschlands und einige europäische Nachbarstaaten umfasst. Die Bestätigungsuntersuchungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut stehen noch aus. Nach Eingang der Ergebnisse wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.

Ab dem Zeitpunkt der amtlichen Feststellung des Ausbruchs dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Verbringungen in das Ausland sind grundsätzlich beim LAV anzukündigen und unterliegen je nach Bestimmungsland individuellen Beschränkungen. Verbringungen innerhalb des bestehenden Restriktionsgebietes innerhalb Deutschlands sind ohne Erfüllung besonderer BTV-relevanter Tiergesundheitsbedingungen möglich.

Seuchenschutzmaßnahmen werden vom LAV umgesetzt. Bei Krankheitsanzeichen, die auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit hinweisen, ist der Hoftierarzt hinzuzuziehen und der Infektionsverdacht dem LAV zu melden. Verdachtsblutproben werden im Labor des LAV untersucht.

Kontakt zum LAV können Sie aufnehmen unter:

Weitere Informationen zu Impfungen gegen BTV erhalten Sie bei Ihrem Hoftierarzt

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die durch kleine blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen wird. Die Abkürzung für das Virus – BTV – leitet sich aus der englischen Bezeichnung „Bluetongue-Virus“ ab. Zu den empfänglichen Tieren zählen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten. Die Tiere zeigen u.a. Schwellungen und Läsionen an Nase und Maul, Bindehautentzündungen, Entzündungen an Euter und Zitzen, Lahmheit und Apathie. In schweren Fällen kommt es durch die Schwellung am Kopf zu vermehrtem Speicheln und Atemproblemen, außerdem zum Ablösen der Klauenschuhe und Festliegen der Tiere. Die Tiere können durch eine Impfung vor der Krankheit geschützt werden. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz