Konformitätsbewertungsstelle
Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS 0114) beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist anerkannte Stelle für nationale Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 4 Module F bzw. F1 MessEV und europäische Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2014/31/EU (NAWID) und 2014/32/EU (MID).
Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, d.h. in Verkehr gebrachten Messgerätes, ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung.
Anstelle der zuständigen Eichbehörde bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine Konformitätserklärung auszustellen.
Service
Auftrag zur Konformitätsbewertung (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Weiterführende Informationen
Entgeltregelung (PDF, 216KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KBS (PDF, 114KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartner Landesamt
Zuständig für dieses Thema:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken