Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Mess- und Eichwesen

Konformitätsbewertungsstelle

Die Konformitätsbewertungsstelle  (KBS 0114) beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist anerkannte Stelle für nationale Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 4 Module F bzw. F1 MessEV  und europäische Konformitätsbewertungsverfahren  nach den Richtlinien 2014/31/EU (NAWID)  und 2014/32/EU (MID).
Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, d.h. in Verkehr gebrachten Messgerätes, ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung.

CE-Kennzeichen der Konformitätsbewertungsstelle 0114 CE-Kennzeichen der Konformitätsbewertungsstelle 0114
Kennzeichnung der Konformitätsbewertungsstelle 0114 für Messgeräte die der europäischen Richlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU unterliegen Foto: Daniel Bittner

Anstelle der zuständigen Eichbehörde bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine Konformitätserklärung auszustellen.

Service

Auftrag zur Konformitätsbewertung (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weiterführende Informationen

Entgeltregelung (PDF, 216KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KBS (PDF, 114KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle  (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpartner Landesamt