Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Ernährung und Lebensmittelsicherheit  

Als Lebensmittel bezeichnet man die Nahrung des Menschen. Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert:

Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.

Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.

Nicht zu „Lebensmitteln“ gehören:

  • Futtermittel
  • lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
  • Pflanzen vor dem Ernten,
  • Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG(21) und 92/73/EWG (22) des Rates,
  • kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG(23) des Rates,
  • Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 89/622/EWG(24) des Rates,
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961, und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe von 1971,
  • Rückstände und Kontaminanten.

Umfangreiche Informationen über die verschiedenen Lebensmittel, deren Inhaltsstoffe und mögliche Kontaminanten sind auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz abrufbar.

Lebensmittelsicherheit im Saarland
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Saarland
 
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs ist ein wichtiges Anliegen der Saarländischen Landesregierung. In weltweit zusammenwachsenden Märkten lässt sich ein angemessener Verbraucherschutz aber nur sicherstellen, wenn Wirtschaft, Verbraucherberatung und Überwachungsbehörden ihren Beitrag leisten.
Hersteller und Produzenten sind für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Lebens uneingeschränkt verantwortlich. Die von den Herstellern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht betriebenen Konzepte zum Qualitätsmanagement sind durch die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung effektiv zu ergänzen.
Die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Weges eines Lebensmittels vom Acker bis auf den Tisch ist die Grundlage für die Lebensmittelsicherheit.
Für die Saarländische Landesregierung gilt auch weiterhin, dass nur gut informierte Verbraucher gleichgestellte Partner der Wirtschaft sind. Von besonderer Bedeutung ist ferner, dass die Verbraucher wissen, was sie selbst tun können und an welche Einrichtungen sie sich im Bedarfsfall wenden können.


Wer macht was in der amtlichen Lebensmittelüberwachung?

Das Saarländische Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz organisiert und koordiniert die Maßnahmen zur Durchführung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und übt die Fach- und Dienstaufsicht über das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) aus. Es gibt dem LAV Überwachungs- und Untersuchungsschwerpunkte sowie Entwicklungsziele vor. Das Ministerium fertigt die Landesvorschriften zur Lebensmittelüberwachung aus und wirkt über den Bundesrat bei der Rechtsetzung des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft mit.
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist die ausführende Stelle der Lebensmittelüberwachung nach den hierzu erlassenen Vorschriften.
Darüber hinaus erfolgt die Untersuchung und Beurteilung von Proben im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Landesamt für Verbraucherschutz.

Lebensmittelkontrollen

Das Landesamt für Verbraucherschutz untersucht im Auftrag von Landes- oder Bundesbehörden Proben von

  • Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft,
  • Futtermitteln,
  • Bedarfsgegenständen,
  • Trink- und Badewässern und Badegewässern,
  • Tieren

auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Aktuelle Untersuchungsergebnisse sind auf der Internetseite des LAV einsehbar.

Weitere Informationen

Lebensmittelklarheit (Info der Verbraucherzentrale)

Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz schräg von rechts

Landesamt für Verbraucherschutz

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Verbraucherschutz