Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz übernimmt im Saarland die amtliche Überwachung in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse sowie Futtermittel. Ein wichtiges Anliegen ist hierbei der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung. Ein angemessener Verbraucherschutz ist nur sicherzustellen, wenn Wirtschaft, Verbraucherberatung und Überwachungsbehörden ihren Beitrag leisten.
Neben der Überwachung durch die Behörden sind Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer vorrangig für die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse verantwortlich. Sie haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucher stets einwandfreie Ware erhalten. Zugleich gilt diese Sorgfaltspflicht auf allen gewerbsmäßigen Handels- und Bearbeitungsstufen.
Im Saarland ist das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als untergeordnete Behörde für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln von der Erzeugung bis zur Ladentheke, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen in den Betrieben zuständig.