Thema: Verbraucherschutz
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Achtung vor Fakeshops

Auf was man beim Online-Kauf achten sollte

Wer rund um den Black Friday und in der Vorweihnachtszeit auf Schnäppchenjagd im Netz unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten, nicht auf einen Fakeshop hereinzufallen. Betrügerinnen und Betrüger nutzen solche Rabatt-Aktionen in den umsatzstarken Monaten November und Dezember häufig aus, um mit Lockangeboten in Webshops Kasse zu machen. Die bestellte Ware wird nie geliefert, das Geld aber ist weg.

„Bei der Schnäppchenjagd rund um den Black Friday ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft schwer, den Überblick zu behalten“, sagt Verbraucherschutzministerin Petra Berg. „Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld zu informieren, die Tipps der Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer zu beherzigen und nicht bei jedem Angebot überhastet zuzugreifen, sondern einen kühlen Kopf zu bewahren.“

Daher ist es ratsam, das Impressum des Online-Händlers kritisch zu überprüfen. Handelt es sich um den bekannten Online-Anbieter, ist der Shop nur nachgebaut worden oder sogar gänzlich neu erstellt? Helfen kann dabei der sogenannte „Fakeshop-Finder“, der auf der Webseite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zu finden ist. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher den entsprechenden Link des Online-Shops eingeben und der Fakeshop-Finder prüft anhand einer Reihe von Kriterien, ob es sich im vorliegenden Fall um einen seriösen oder eher unseriösen Händler handelt.

Wichtig ist auch, sich nicht unnötig hetzen zu lassen. Vor dem Kauf sollte man sich die Zeit nehmen, die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller (UVP) zu recherchieren. Auf diese Weise sieht man schnell, ob es sich um ein gutes und preisgünstiges Angebot handelt oder nicht. Um sich von aktuellen Preisen ein Bild zu machen, helfen auch Preissuchmaschinen, von denen es einige im Netz gibt. Am besten vergleicht man bei zwei oder drei Portalen die Preise.

Darüber hinaus sollte man sich beim Kauf nicht unter Druck setzen lassen. Viele Online-Shops nutzen sogenannte Counter, sprich einen Zähler, der anzeigt, wie viele beziehungsweise wie wenig Restbestände noch da sind. Diese Angaben stimmen nicht immer und sind mit Vorsicht zu genießen, weil sie die potenziellen Kunden zu einer schnellen Kaufentscheidung animieren sollen.

Beim Bezahlen sollten Kundinnen und Kunden möglichst nur per Rechnung oder Lastschrift bezahlen und nicht per Vorkasse. Ferner empfiehlt es sich, beim Online-Kauf hinterlegte Cookies im Browser regelmäßig zu löschen, um Datenspuren zu vermeiden. Diese machen sich wiederum Online-Händler zunutze, um die Daten über ihre Kundschaft zu sammeln und entsprechende Angebote sowie Preise zusammenzustellen. Dabei kann es sein, dass man nicht mehr alle Produkte angezeigt bekommt und beispielsweise preisgünstigere Alternativen nur mit aufwendiger Recherche zu finden sind.

Stellt sich ein Schnäppchen im Nachhinein doch als überteuert heraus und es kommt bei der Stornierung zu Problemen, kann der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Beim Online-Kauf hat er 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Die Frist beginnt, wenn der Kunde die Lieferung erhalten hat. Ein Widerruf ist ohne Angaben von Gründen möglich. Allerdings kann es sein, dass beim Händler Kosten für die Rücksendung anfallen. Auch hier ist es ratsam, solche Angaben vor dem Kauf auf der Webseite zu überprüfen.

Den Fakeshop-Finder gibt es hier.

Medienansprechpartner

Matthias Weber

Matthias Weber
Pressesprecher

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66117 Saarbrücken

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