Thema: Verbraucherschutz
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Verbraucherschutzminister Jost unterstützt Entwurf für Reform der Lebensmittelüberwachung: Brauchen bundesweit verbindliche Regeln

„Ein tragfähiger und flexibler Kompromiss, der eine einheitliche Überwachungspraxis möglich macht“ – Verbraucherschutzminister Reinhold Jost unterstützt die Vorschläge des Bundes zur Neuregelung der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die jetzt dem Bundesrat vorliegen. „Das hier erarbeitete Kontroll- und Bewertungssystem ist das Ergebnis intensiver Diskussionen der Länder mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“, so Jost.

Man sieht einen Lebensmittelkontrolleur bei der Arbeit Titelbild - Lebensmittelüberwachung
Ein Lebensmittelkontrolleur bei seiner Kontrolle Foto: LAV

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift  Rahmenüberwachung (kurz AVV Rüb) enthält die Vorgaben für die Plankontrollen im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Für jeden Betrieb ergibt sich bei Anwendung der Vorgaben eine konkrete Überwachungsfrist für die Regelüberwachung. Stellen Kontrolleure etwa in einem Unternehmen gravierende Mängel fest, so erhöht sich die Kontrollhäufigkeit entsprechend.

„Ziel der Neuregelung ist es, den Überwachungsdruck in Problembetrieben weiter zu erhöhen und das geringere Risiko in beanstandungsfreien Betrieben angemessen zu berücksichtigen. Außerdem soll das künftige Modell, wie von mir mehrfach gefordert, nicht mehr freiwillig, sondern verbindlich für alle Bundesländer gelten. Alle Betriebe in Deutschland würden dann gleich behandelt“, erklärt Jost.   

Das vorliegende Einstufungskonzept für Betriebe in Risikoklassen und  entsprechende Kontrollintervalle erlaube es den Behörden, Personal flexibler einzusetzen, um vermehrt  anlassbezogene Kontrollen in Unternehmen mit erhöhtem betrieblichem Risiko durchzuführen. „Wir wollen Kontrollen zielgerichteter einsetzen. Das heißt aber nicht, dass die Gesamtkontrolldichte im Saarland reduziert würde. Im Gegenteil! Bei unverändertem Betriebsspektrum und verbindlicher Anwendung des modernisierten Konzepts rechnen wir mit mehr Kontrollen“, betont der Minister. Entsprechend werde das Personal bedarfsorientiert weiter aufgestockt.

Trotz des Sparzwangs, dem das Saarland in den letzten Jahren unterworfen war,  wurde im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) die Zahl der Lebensmittelkontrolleure relativ konstant gehalten. Zurzeit sind im LAV insgesamt 32 Lebensmittelkontrolleure beschäftigt. Zusätzlich werden aktuell drei neue Mitarbeiter ausgebildet (Abschluss Oktober 2021). Darüber hinaus läuft derzeit das Einstellungsverfahren für drei weitere Auszubildende. Jost: „Unsere Ausbildungsanstrengungen werden wir auch in den Folgejahren fortsetzen.“

Das Saarland verfügt über eine Überwachungsstruktur, die vor allem dann, wenn ein Lebensmittelskandal droht, Vorteile bringt: Die Vollzugsaufgaben sind gebündelt im Landesamt für Verbraucherschutz und nicht angedockt an den Landkreisen. „Diese Konstruktion ermöglicht unseren Mitarbeitern, gemeinsam mit der Fachaufsicht im Ministerium im Krisenfall schnell zu reagieren“, so Jost.

Ein zusätzlicher Vorteil: Die Lebensmittelkontrolleure haben gleichzeitig den Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und dadurch bessere Möglichkeiten, vor Ort schnelle Anordnungen zu treffen. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Saarlandes: Kontrolleure, Lebensmittelchemiker und Veterinäre arbeiten zusammen unter einem Dach. Jost: „Wir haben hier also eine dauerhaft schlagkräftige Task Force zur Verfügung.“

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