Hauptinhalte
Strahlenschutz in der Technik
Anwendungen
In der Industrie werden Röntgenstrahlung und radioaktive Stoffe zur Materialanalyse und Werkstoffprüfung eingesetzt. Beispiele für Materialanalysen sind Schweißnahtprüfungen im Behälterbau und die Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) zur Bestimmung des Edelmetallgehalts in Metallen. Außerdem können Füllstandsmessungen in Silos oder Behältern ohne Kontakt mit dem Füllgut durchgeführt werden.
Genehmigung
Nach dem Strahlenschutzgesetz sind der Betrieb von Röntgeneinrichtungen und der Umgang mit radioaktiven Stoffen genehmigungsbedürftig. In speziellen Fällen reicht auch eine Anzeige bei der zuständigen Behörde aus. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).
Ansprechpartner
Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Transportgenehmigungen | |
Genehmigung / Anzeige Betrieb einer Röntgeneinrichtung | |
Fachkunde im Strahlenschutz | |
Bestimmung von Sachverständigen | |
Aufsichtsbehörde |
Antragsformulare
Umgang mit radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG)
Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 19 StrlSchG)
Fachkundenachweis (§ 47 StrlSchV)
Genehmigung nach § 25 StrlSchG
Bestand an radioaktiven Stoffen (Jahresmeldung - § 85 StrlSchV)